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Regesten der Landgrafen von Hessen
1221 Februar 5
Papst Honorius verfügt die Gültigkeit von Schenkungen für den Deutschen Orden
Regest-Nr. 15563
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Urk. 37, Nr. 26 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 1572〉, 15. Jahrhundert. Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge; Potthast, Regesta Pontificum, Nr. 6552. - Regest
- Papst Honorius III. verfügt für den Deutschen Orden, daß alle testamentarischen Schenkungen, die in Anwesenheit von zwei oder drei Zeugen getroffen wurden, zu gelten haben.
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Wortlaut der Datierung
nostri anno quinto, die übrigen zur Datierung gehörenden Worte sind abgerissen (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15563 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15563> (Stand: 04.05.2026)

