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Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 März 2
Ludwig von Radenhausen erhält einen Teil von Radenhausen
Regest-Nr. 7652
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 37r . Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 22, Nr. 85. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Ludwig von Radenhausen mit der Hälfte von Radenhausen samt allem Zubehör, der Hafergült zu Bechtmannshausen (wüst), Stausebach, Bartenhausen (wüst), Anzefahr, Sindersfeld und Ginseldorf, wie seine +Vorfahren sie von den Vorfahren und dem +Vater des Landgrafen zu Lehen trugen, als Mannlehen.
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Wortlaut der Datierung
dinstag nach dem sontage Invocavit.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Radenhausen · Bechtmannshausen (Gem. Kirchhain), Hafergülte · Bechtmannshausen (Gem. Kirchhain) · Stausebach · Bartenhausen (Gem. Kirchhain), Wüstung · Anzefahr (Gem. Kirchhain) · Sindersfeld · Ginseldorf
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Sachbegriffe
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Hafergülten · Wüstungen · Lehen, erbliche · Mannlehen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7652 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7652> (Stand: 30.05.2026)

