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Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 August 12
Johann Knebel erhält Greifenstein als Lehen
Regest-Nr. 7999
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Wiesbaden, mit angehängtem Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 139v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 101 Nr. 406. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann Knebel von Katzenelnbogen mit der Gemeinschaft und Hofstatt zu Greifenstein unter Hohenstein sowie zwei Höfen zu Gießhübel (Geyßobel) im Kirchspiel Kemel und einer Mark Geld zu (Greben-) Holzhausen als Burglehen, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Mitwochen nach sant Lorentzen tag. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Knebel, Johann, von Katzenelnbogen · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
Katzenelnbogen · Greifenstein, Hofstatt · Greifenstein, Gemeinschaft · Hohenstein · Gießhübel, Höfe · Kemel, Kirchspiel · Greben-Holzhausen
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehen, Bestätigen von · Gemeinschaften · Hofstätten · Höfe · Kirchspiele · Gülten · Burglehen
- Textgrundlage
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Regest
Wolf, Lehneurkunden 2
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Stückangaben
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7999 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7999> (Stand: 03.06.2026)

