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Regesten der Landgrafen von Hessen

1414 Juni 21

Ruckel Engel erhält ein Lehen in Marburg

Regest-Nr. 2716

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 121, Bl. 36v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 220 Nr. 547.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] verleiht Ruckel Engel gen. Gambach den Hof zu Marburg vor der Kalbspforte, den er z.Zt. bewohnt, als Burglehen, wie er ihn schon vom Vater des Landgrafen hatte. Was er an Gütern und Gülten außerhalb der Stadt Marburg hat, braucht er nicht mit den Marburger Bürgern zu versteuern (verschossen adir verbeden), was er an schoßpflichtigen Gütern innerhalb der Stadt hat, soll er wie die übrigen Burgmannen versteuern.
Siegel des Ausstellers.
D. feria quinta ante diem beati Johannis baptiste sub a. d. 1414.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Engel gen. Gambach, Ruckel

Weitere Orte

Marburg, Hof · Marburg, Kalbspforte · Marburg, Gülten · Marburg, Bürger

Sachbegriffe

Lehen · Höfe · Burglehen · Lehen, Bestätigen von · Güter · Gülten · Bürger · Steuern · Steuern, Befreien von · Grundsteuern · Schoßpflicht · Burgmannen

Textgrundlage

Regest

Demandt, Regesten 2.1

Stückangaben

Demandt, Regestej 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2716 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2716> (Stand: 04.05.2026)