Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

[1265-1308]

Heinrich I. erlaubt Witzenhausen den Kauf von Land

Regest-Nr. 104

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Regest in dem Notariatsinstrument von 1482 Februar 4: Stadtarchiv Witzenhausen. Pergament. Signet des Notars Helmold Saldermann.
Drucke: Kopp, Verfassung 1, Beil. S. 9.
Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 34 Nr. 90.
Regest
Landgraf Heinrich gibt seine Einwilligung dazu, daß laut zweier Urkunden der Herren von Ziegenberg die Stadt Witzenhausen von der Herrschaft Ziegenberg den Rotenberg und den Berg oberhalb Ermschwerd bis zu dem Steg nach Hubenrode kauft.
Da es in der Aufzeichnung heißt, daß diese Einwilligung von dem "selbigen" Landgrafen Heinrich gegeben worden sei, vgl. die Anmerkungen zu [1265-1308 Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1, S. 32-34] Nr. 88 und 89, so ist das Regest an dieser Stelle unter den Urkunden Landgraf Heinrichs des Kindes aufgenommen worden.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich I. · Ziegenberg, Herren von · Hessen, Landgrafen, Heinrich I.

Weitere Orte

Witzenhausen · Zierenberg, Herrschaft · Rotenberg · Ermschwerd · Hubenrode, Steg

Sachbegriffe

Verkäufe · Herrschaften · Herren · Städte · Stege · Flurnamen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 104 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/104> (Stand: 04.05.2026)