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Regesten der Landgrafen von Hessen

1334 Februar 5

Verbot für den Konvent zu Alsfeld, Erbgüter oder Zinsen zu verkaufen

Regest-Nr. 9600

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Stadtarchiv Alsfeld.
Regesten: Herrmann, Evangelische Pfarrarchive S. 147, Nr. 3.
Regest
Landgraf Heinrich II. verbietet dem Konvent zu Alsfeld, anderen Klöster und geistlichen Personen erbliche Güter oder Zinsen daselbst zu verkaufen. Geschenke an Gütern oder Zinsen sind binnen eines Jahrs und sechs Wochen zu verkaufen.
Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Empfänger

Alsfeld, Augustiner

Weitere Orte

Alsfeld, Augustinereremitenkloster zum Erlöser

Sachbegriffe

Stifte, Konvente · Klöster · Geistliche · Erbgüter · Güter, erbliche · Zinsen · Schenkungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Herrmann, Evangelische Pfarrarchive

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9600 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9600> (Stand: 04.05.2026)