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Regesten der Landgrafen von Hessen
1494 März 17
Dietrich vom Stein erhält 2 1/2 Mark Manngeld
Regest-Nr. 5618
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 95/7a (Provenienz: St. Goar, Zollschreiber). Mit dem unten aufgedrückten Siegel. Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 261 Nr. 2585. - Regest
- Dietrich vom Stein, Chorbischof und Domherr zu Trier, bekundet, daß seinem Vetter Dietrich vom Stein, seines +Bruders Engelbrecht vom Stein Sohn, 2 1/2 Mark Manngeld von Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren aus dem Zoll zu St. Goar zustehen, die ihm der dortige Zollschreiber Otto für dieses 94. Jahr bezahlt hat. Er quittiert und siegelt.
1494 uff sent Gertruden dagh der hilligen juncfrauen.
In beiden Fällen aus 1493 verbessert. Infolgedessen ist es ungewiß, ob hier nach Trierer Stil zu datieren und 1493 zu setzen ist. - Nachweise
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Weitere Personen
Stein, Dietrich [I.] vom · Stein, Dietrich [II.] vom · Stein, Engelbrecht vom · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Snorwecke, Otto
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Weitere Orte
St. Goar, Zoll · Trier, Chorbischof · St. Goar, Zollschreiber · St. Goar, Domherr
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Sachbegriffe
Chorbischöfe · Domherren · Vettern · Söhne · Brüder · Verwandte · Manngelder · Zölle · Zollschreiber · Quittungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5618 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5618> (Stand: 05.05.2026)

