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Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 Januar 14

Gottfried von Wenings soll einen Brief nach Hanau weiterleiten

Regest-Nr. 5323

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 36/5d (Provenienz: Butzbach, Kellner). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlußsiegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 115 Nr. 2290.
Regest
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] der Junge befiehlt dem Butzbacher Kellner Gottfried von Wenings, dem Grafen von Hanau sofort den beigefügten Brief zu schicken und falls der Bote eine Antwort bringt, die an ihn, den Kellner, gerichtet ist, diese sofort nach Marburg zu senden.
Marpurg uff Montag nach dem achten tage der heiligen drier konige a. etc. 93.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wenings, Gottfried von · Hanau-Münzenberg, Grafen, Philipp I. der Jüngere

Weitere Orte

Hanau, Grafen · Butzbach, Kellner · Marburg

Sachbegriffe

Landgrafenitinerar · Befehle, landgräfliche · Kellner · Grafen · Briefe, Weiterleiten von · Boten · Postwesen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5323 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5323> (Stand: 10.05.2026)