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Regesten der Landgrafen von Hessen

1501 Januar 23

Hermann und Luckel Gryn erhalten den freien Hof in Niederohmen

Regest-Nr. 4966

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 96, Bl. 92; auch Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 10 = Nr. 1412 (mit ihren Abweichungen).
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 581 Nr. 1498.
Regest
Landgraf Wilhelm II. verleiht Hermann Gryn und seiner Frau Luckel den freien Hof zu Niederohmen zu Landsiedelrecht. Dafür müssen sie jährlich September 29 4 Achtel Korn, 6 Achtel Hafer und 1 fl. in den landgräflichen Hof nach Grünberg liefern.
Sekret des Ausstellers.
Am sambstage nach Sebastiani 1501.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Gryn, Hermann · Gryn, Luckel, Frau des Hermann

Weitere Orte

Nieder-Ohmen, freier Hof · Grünberg, landgräflicher Hof

Sachbegriffe

Lehen · Ehefrauen · Höfe, freie · Höfe, landgräfliche · Abgaben · Landsiedelrecht · Leihe, zu Landsiedelrecht · Korn · Hafer · Gelder

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4966 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4966> (Stand: 04.05.2026)