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Regesten der Landgrafen von Hessen
(1501)
Hermann Greyn erhält den freien Hof zu Niederohmen
Regest-Nr. 4779
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 10, Bl. 10v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 555, Nr. 1412. - Regest
- Landgraf Wilhelm II. verleiht Hermann Greyn und seiner Frau Luckel den freien Hof zu Niederohmen zu Landsiedelrecht. Dafür müssen sie jährlich zu Martini (November 11) in den landgräflichen Hof zu Grünberg als Zins 2 Ml. Korn, 3 Ml. Hafer und l fl. Geld liefern (1).
1) Siegelvermerk und Datumangabe fehlen.
Vgl. aber Kopiar 13 Nr. 96 = Demandt, Regesten 2.1, Nr. 1498 (mit ihren Abweichungen). - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Greyn, Hermann · Greyn, Luckel, Frau des Hermann
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Höfe, freie · Landsiedelrecht · Ehefrauen · Zahltermine · Abgaben · Zinsen · Korn · Hafer · Gelder
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4779 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4779> (Stand: 10.05.2026)

