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Regesten der Landgrafen von Hessen

1483 November 11

Hans von Wallbrunn quittiert über den Empfang seines Lehnsgeldes

Regest-Nr. 4210

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/2 (Provenienz: Darmstadt, Landschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: ... mit aufgestecktem Kreuz (beschnitten).
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 379 Nr. 1635.
Regest
Hans von Wallbrunn d. Ä., dem jährlich zu Martini von Landgraf Wilhelm [III.](d. J.) 5 Pfund Heller zu Gerau als Lehnsgeld fällig sind, quittiert dem dortigen Schultheißen Heinz Steller über diesen Betrag.
Siegel des Ausstellers.
Uff mitwoch nehst nach sant Mertins dag 1483.
Nachweise

Weitere Personen

Wallbrunn, Wilhelm von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Steller, Heinz

Weitere Orte

Gerau · Gerau, Schultheiße

Sachbegriffe

Zahltermine · Lehensgelder · Quittungen · Schultheiße

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4210 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4210> (Stand: 06.05.2026)