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Regesten der Landgrafen von Hessen
1483 November 11
Hans von Wallbrunn quittiert über den Empfang seines Lehnsgeldes
Regest-Nr. 4210
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/2 (Provenienz: Darmstadt, Landschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: ... mit aufgestecktem Kreuz (beschnitten). Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 379 Nr. 1635. - Regest
- Hans von Wallbrunn d. Ä., dem jährlich zu Martini von Landgraf Wilhelm [III.](d. J.) 5 Pfund Heller zu Gerau als Lehnsgeld fällig sind, quittiert dem dortigen Schultheißen Heinz Steller über diesen Betrag.
Siegel des Ausstellers.
Uff mitwoch nehst nach sant Mertins dag 1483. - Nachweise
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Weitere Personen
Wallbrunn, Wilhelm von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Steller, Heinz
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4210 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4210> (Stand: 06.05.2026)

