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Regesten der Landgrafen von Hessen

1482 März 12

Werner von Elben bekommt einen Teil seiner Zehrungskosten erstattet

Regest-Nr. 4057

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12/3 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlußsiegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 323 Nr. 1533.
Regest
[Marburg]. - Landgraf Heinrich [III.] an den Kammerschreiber und Rat Johann Noeß: Weist ihn an, dem Amtmann und Rat Werner von Elben wie bisher im Namen seiner Vettern (der Landgrafen Wilhelm [I.] und Wilhelm [II.]) 50 fl. Beisteuer zu seinen Zehrungskosten zu zahlen.
D. Marpurg uf dinstag nach dem sontage Oculi a. d. etc. 82.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Noeß, Johann [I.] · Elben, Werner [II.] von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Sachbegriffe

Kammerschreiber · Räte · Anweisungen, landgräfliche · Befehle, landgräfliche · Zehrkosten · Vettern · Amtmänner · Beisteuern

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4057 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4057> (Stand: 06.05.2026)