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Regesten der Landgrafen von Hessen
1482 Februar 26
Die Brüder von Hatzfeld erhalten ihr Manngeld
Regest-Nr. 4056
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12/3 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel; Wasserzeichen: Ochsenkopf (beschnitten). Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 323 Nr. 1532. - Regest
- Johann von Hatzfeld, Herr zu Wildenburg, quittiert zugleich im Namen seines Bruders Gottfried dem Kammerschreiber Johann Noeß über 31 fl. Manngeld, je 24 alb. für den Gulden gerechnet, die ihnen am vergangenen Martinstag von den Landgrafen fällig waren.
Siegel des Ausstellers.
Uff dinstag nehist nach Invocavit a. etc. 82.
Rückvermerk: Johan von Hoitzfelt mangelt 31 gulden ye 24 albus von eynen gulden machen 86 1/2 phunt und 6 s. - Nachweise
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Weitere Personen
Hatzfeld, Johann [III.] von · Hatzfeld, Gottfried [VIII.] von · Noeß, Johann [I.]
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Herren · Quittungen · Brüder · Verwandte · Kammerschreiber · Manngelder · Gulden · Währungen, Gulden · Währungsrelationen · Zahltermine
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4056 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4056> (Stand: 06.05.2026)

