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Regesten der Landgrafen von Hessen

(1425)

Kurt von Wallenstein erhält eine Schuldurkunde

Regest-Nr. 3176

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 571, Bl. 158.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 331 Nr. 945.
Regest
Notiz, daß man in gleicher Form wie dem Heimlichen Ritter Heinrich von Holzheim von siner ritterschaft wegen auch Kurt von Wallenstein eine Schuldurkunde von 100 fl. ausgestellt hat, deren Gülte von 10 fl. der Rotenburger Rentmeister aus der dortigen Erbgülte zahlen soll.
Nachweise

Weitere Personen

Holzheim, Heinrich von · Wallenstein, Konrad [I.] von

Weitere Orte

Rotenburg, Rentmeister

Sachbegriffe

Ritter · Räte · Heimliche · Schuldurkunden · Schulden · Ritterschläge, Kosten · Gülten · Pfänder · Rentmeister · Erbgülten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3176 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3176> (Stand: 15.05.2026)