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Regesten der Landgrafen von Hessen
1496 Mai 8
Henne Rinck schwört Landgraf Wilhelm Urfehde
Regest-Nr. 15077
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2370 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 581〉. Stückbeschreibung: Papier (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 196, Nr. 62. - Regest
- Rickhenne, Schultheiß in Engelrod, der in das Gefängnis des Landgrafen Wilhelm von Hessen in Ulrichstein gekommen war, weil er einer landgräflichen Leibeigenen Gut nach Spembach entführt oder selbst behalten hatte. Nachdem er den Schaden ersetzt hat, wurde er aus dem Gefängnis entlassen und schwört dem Landgrafen Urfehde. Er verspricht, sein Recht fortan vor den zuständigen Gerichten zu suchen.
Siegel des Stadt Ulrichstein. -
Wortlaut der Datierung
1496 uff sontag gnant vocem jocunditatis (lt. Findbuch).
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Kommentar
Der Ort Spembach konnte nicht identifiziert werden - muß am Original geprüft werden.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
Ulrichstein, Gefängnis · Ulrichstein · Engelrod (Gem. Lautertal/Vogelsberg), Schultheiße · Spembach
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Sachbegriffe
Urfehden · Leibeigene, Übergriff auf · Diebstähle · Schultheiße · Gefangene, Freilassen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15077 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15077> (Stand: 08.05.2026)

