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Regesten der Landgrafen von Hessen

1361 Mai 21

Quittung des Grafen Johann von Sayn d.J. über Burglehnsgelder

Regest-Nr. 1281

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Pergament Siegel ab. - Rückvermerk des 14. Jhs.: Grebe Johan von Seyn. - Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Abt. Quittungen.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 33, S. 81.
Regest
Graf Johann von Sayn d. J. quittiert Landgraf Heinrich [II.] von Hessen über sein für 2 Jahre rückständiges Burglehengeld in Höhe von 20 Mark.
Siegel des Ausstellers.
1361 sexta feria proxima ante festum Trinitatis.
Nachweise

Weitere Personen

Sayn, Grafen, Johann III. · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Sachbegriffe

Quittungen · Burglehnsgelder · Grafen · Schulden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1281 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1281> (Stand: 21.05.2026)