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Regesten der Landgrafen von Hessen

1393 November 16

Ludwig von Wildungen vergleicht sich mit Landgraf Hermann II. für die Zeit als Amtmann in Rotenburg

Regest-Nr. 12363

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1188 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 65, Nr. 1⟩.
Stückbeschreibung: Membran gut erhalten, die Schrift verblaßt (lt. Findbuch).
Siegel: Die anhängenden drei Siegel sind gut erhalten (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 4, S. 68.
Regest
Ludwig von Wildungen und seine Söhne Otto und Lotze, erklären, sich mit dem Landgrafen Hermann II. von Hessen wegen aller Kosten, Zehrung, Schäden und Pferdeverluste, die ihnen in der Zeit entstanden sind, als Ludwig Amtmann in Rotenburg war, verglichen zu haben. Sie erhalten eine Entschädigung von 250 Goldgulden und 15 Pferde.

Wortlaut der Datierung

d.d. feria quinta post diem beati Martini episcopi 1393 (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Wildungen, Ludwig [I.] von · Wildungen, Ludwig [II.] von · Wildungen, Otto [II.] von

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Siegler

Wildungen, Ludwig [I.] von · Wildungen, Ludwig [II.] von · Wildungen, Otto [II.] von

Weitere Orte

Rotenburg a.d. Fulda, Amtmann

Sachbegriffe

Amtmänner · Rechnungslegungen · Söhne · Pferdeschäden · Währungen, Goldgulden · Schadensersatzleistungen · Pferde · Zehrungskosten · Kosten, für Amtsführung

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv 4

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 12363 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12363> (Stand: 15.05.2026)