Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg

Inhalt
- Camberg vor dem Ersten Weltkrieg
- ...
- Metall- und Goldsammlung, Petroleumkarten, Weihnachten 1916
- Rigide Aufnahme der Lebensmittelbestände, Fleischzuteilungen
- Einbringen der Ernte, Hamsterfahrten, Lebensmittelkarten
- Bucheckernsammeln, Rohstoffmangel, Lichtsperren
- Städtische Maßnahmen gegen Versorgungsprobleme
- Gefallene, Kriegsanleihen, Kriegswallfahrten
- Günstige Ernteergebnisse, Folgen der Seeblockade
- ...
- Erleichterungen durch Friedensschluss, Vergnügungen
↑ Albert Schorn, Kriegs-Chronik der Stadt Camberg, 1914-1921
Abschnitt 15: Bucheckernsammeln, Rohstoffmangel, Lichtsperren
◀ [28-29] Raps und Bucheckern kamen wieder zu Ansehen. Die alte Oelmühle bei Erbach wurde von ihrem Besitzer Wilhelm Weil neu instand gesetzt. Sie brachte ihm reichen Gewinn. Von fern und nah trugen die Leute den Raps herbei. Sie erhielten für 6 ½ Pfd. Samen 1 l Oel und gegen eine Vergütung von 10 Pfg. für das Stück die zugehörigen Oelkuchen, die als Viehfutter dienten. Die Bucheckernernte war überaus reichlich. Fast aus jedem Hause gingen einige zum Sammeln in den Wald. Da kam die Verordnung, daß drei Viertel des Ertrages abzuliefern seien. Kaum jemand kehrte sich daran. Die meisten gaben das Sammeln auf und ließen die Bucheckern verfaulen.
Wie die Lebens- und Futtermittel, so wurden auch andere Gegenstände beschlagnahmt: Leder, Kupfer, Messing, Nickel, Petroleum und Seife. Ende Juni gab das stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps bekannt, daß jede Benutzung von Fahrrädern zu Vergnügungs- und Sportzwecken verboten sei. Im Oktober mußte die Fahrradbereifung, Decke und Schlauch, im Rathaus abgegeben werden, soweit ihre Benutzung nicht besonders genehmigt war. Selbst Licht und Wärme wurden rationiert. Wenige Tage vor Weihnachten erschien die Bekanntmachung, daß alle offenen Verkaufsstellen um 7 Uhr, alle Gast- und Schankwirtschaften um 10 Uhr zu schließen hätten. Die Außenbeleuchtung von Schaufenstern und Gebäuden zu gewerblichen Zwecken wurde verboten, die Beleuchtung der öffentlichen Straßen und Plätze bis auf das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit notwendige Maß eingeschränkt. Dauernde Beleuchtung gemeinsamer Hausflure und Treppen in Wohngebäuden nach 9 Uhr abends wurde untersagt.
Diese Lichtsperre wurde nur in einer Beziehung allgemein begrüßt. Sie erleichterte nämlich die Durchführung einer anderen Verordnung, die schon zu Anfang des Jahres der stellvertretende kommandierende General des 18. Armeekorps zugunsten der Jugendfürsorge erlassen hatte. Allen jugendlichen Personen unter 17 Jahren war darin der Besuch von Wirtschaften und der Aufenthalt auf der Straße nach 8 Uhr abends im Winter verboten worden außer in Begleitung der Eltern oder sonstiger Aufsichtspersonen. Die zunehmende, auch in unserer Stadt bemerkbare Verwahrlosung der Jugend machte durchgreifende Maßnahmen dringend erforderlich. ▶
| Empfohlene Zitierweise: | „Albert Schorn, Kriegs-Chronik der Stadt Camberg, 1914-1921, Abschnitt 15: Bucheckernsammeln, Rohstoffmangel, Lichtsperren“, in: Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/purl/resolve/subject/qhg/id/34-15> (aufgerufen am 06.05.2026) |
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