Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg

Inhalt
- Camberg vor dem Ersten Weltkrieg
- ...
- Urlauber, Feldpostbriefe, gefallene und vermißte Camberger
- Kriegsverlauf, Musterung älterer Jahrgänge, Kriegsgefangene
- Metall- und Goldsammlung, Petroleumkarten, Weihnachten 1916
- Rigide Aufnahme der Lebensmittelbestände, Fleischzuteilungen
- Einbringen der Ernte, Hamsterfahrten, Lebensmittelkarten
- Bucheckernsammeln, Rohstoffmangel, Lichtsperren
- Städtische Maßnahmen gegen Versorgungsprobleme
- ...
- Erleichterungen durch Friedensschluss, Vergnügungen
↑ Albert Schorn, Kriegs-Chronik der Stadt Camberg, 1914-1921
Abschnitt 13: Rigide Aufnahme der Lebensmittelbestände, Fleischzuteilungen
◀ [25-26] 1916
Das Jahr 1916 lehrte uns die Not des Krieges erst richtig lernen. Die Beschlagnahmung von Gegenständen aller Art nahm einen immer größeren Umfang an. Am 18. Januar fand wieder eine Bestandaufnahme von Getreide statt. Vier Tage später erschien folgende Bekanntmachung seitens des Vorsitzenden des Kreisausschusses: „Bei der Nachprüfung der Getreidevorratserhebungen hat sich herausgestellt, daß einzelne Landwirte trotz der strengen Strafbestimmungen und trotz der kürzlich im Kreisblatt bekanntgegebenen Warnungen immer noch zur Verheimlichung von Getreide- und Mehlbeständen sich hinreißen lassen. Es wurden nicht nur in Scheunen, Ställen, Wohnungen usw., sondern sogar auch in Betten Getreidemengen versteckt gefunden. Da unter diesen Umständen die Nachprüfungen fortgesetzt und schließlich auf alle landwirtschaftlichen Betriebe sich ausdehnen werden, wobei genaue Durchsuchungen erfolgen müssen, kann ich den Landwirten, um sich vor strengen Strafen zu schützen, nur dringend empfehlen, ihre etwa versteckt gehaltenen Getreide- und Mehlvorräte sofort den Vertrauensleuten, die die Bestandsaufnahme vorgenommen haben bzw. noch damit beschäftigt sind, anzumelden, damit diese Bestände noch in die Liste aufgenommen werden können. Bei weiteren Verheimlichungen mache ich darauf aufmerksam, daß sich die Landwirte demnächst die schweren Folgen ihres unpatriotischen Verhaltens selbst zuzuschreiben haben."
Trotz dieser nicht gerade formvollendeten Verordnung wurde das Brot immer knapper. Ende Januar wurde der Ankauf von Rindvieh nur solchen Personen gestattet, die bereits vor dem 1. August 1914 den Viehhandel betrieben hatten und im Besitz eines Gewerbescheines waren. Vom März ab gab es wöchentlich nur einmal Fleisch. Am 18. April wurden alle Hausschlachtungen bis zum 1. Juli untersagt. Auf dem am gleichen Tage abgehaltenen Schweinemarkt kosteten die Ferkel 52—60 Mk. das Stück. Am 4. Mai gaben die Metzger in den Zeitungen bekannt, daß sie infolge der geringen Belieferung mit Vieh höchstens 1 Pfd. Fleisch in der Woche abgeben könnten. Fortan waren nur noch an Samstagen je zwei Läden geöffnet. Die Leute mußten sich infolgedessen ihren Bedarf selbst abholen. Am 26. Mai wurden im Rathaus die ersten Fleischbezugskarten gegen Vorlage der Brotbücher ausgegeben. Sie hatten vier-wöchentliche Gültigkeit. Die Menge der zu verabfolgenden Fleischwaren und die Namen der Verkäufer wurden jede Woche bekannt gemacht. Für die erste Woche wurden jeder Person 185 g Fleisch oder Wurst zugewiesen. Späterhin waren es in der Regel 100 g. Auch die Würgeser und Dombacher bezogen ihr Fleisch aus unserer Stadt. Am 17. Juni wurde das Schlachten von Kälbern mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bedroht. Im Herbst wurden die Hausschlachtungen wieder erlaubt unter der Bedingung, daß eine bestimmte Menge Speck abgeliefert würde, und zwar bei einem Schlachtgewicht bis zu 100 Pfd. 2 Pfd., bis zu 150 Pfd. 3 Pfd., bis zu 200 Pfd. 4 Pfd., über 200 Pfd. 5 Pfd. Speck. Bei allen Mahlzeiten bildeten die Kartoffeln die Hauptnahrung. Ende Februar fand eine Aufnahme der Kartoffelbestände durch die Magistratsmitglieder Johann Schmidt und Heinrich Grimm statt. Bald waren die vorjährigen aufgezehrt. Da wurden die diesjährigen noch während ihrer Blüte vom Feld hereingeholt. Mit den Spätkartoffeln ging es ebenso. Die Behörde suchte der Not zu steuern, indem sie durch Verordnung vom 17. Juni die Verwendung der Kartoffeln als Viehfutter verbot. Ungeduldig sah jedermann der Ernte entgegen. ▶
| Empfohlene Zitierweise: | „Albert Schorn, Kriegs-Chronik der Stadt Camberg, 1914-1921, Abschnitt 13: Rigide Aufnahme der Lebensmittelbestände, Fleischzuteilungen“, in: Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/purl/resolve/subject/qhg/id/34-13> (aufgerufen am 05.05.2026) |
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