Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg

Inhalt
- Keine Fastnacht in Dieburg, Hirtenbrief, Siegesnachrichten
- ...
- Siegesmeldungen aus Rumänien, Unfall mit Waffe
- Prüfung der Hilfsschwestern, Weihnachstfeier im Lazarett
- Verlängerte Schulferien wegen Kohlenmangels
- Wohltätigkeitskonzert, Kriegsgefangene, Milchkarten
- Kohlenmangel bei Kälte führt zur Schulschließung
- Hilfsdienstgesetz, Kohlrabiverordnung, weiterhin schulfrei
- Koksmangel, Versteigerungen, Sammelaktionen
- Regierungsjubiläum, Sammlungen, 5. Kriegsanleihe
- Sauerkrautausgabe, Kriegsanleihe, Hungertote
↑ Jakob Ebersmann, Berichte aus der Heimat in den Dieburger Feldbriefen, 1915-1917
Abschnitt 69: Hilfsdienstgesetz, Kohlrabiverordnung, weiterhin schulfrei
◀ [Nr. 69] Feldbrief vom 25. Februar 1917
Am 1. Februar erließ die Bürgermeisterei einen Aufruf an alle Männer vom 17. bis 60. Lebensjahre, sich nach den Bestimmungen des Hilfsdienstgesetzes zur freiwilligen Arbeit im Interesse der Allgemeinheit zu melden. Besonders die Waldarbeiten drängen. Es ist zwar eine Anzahl Gefangener im Wald beschäftigt, die sich jedoch nicht über die Maßen anstrengen. Wie mir gesagt wurde, stellt sich bei Gefangenenarbeit für die Stadt der Holzmacherlohn pro Meter fast auf 5 Mark, während unsere Akkordarbeiter sich mit 2,5 M. begnügen. Nunmehr widmen sich noch 20 einheimische Kräfte den Waldarbeiten, und wir hoffen, dadurch den Ansprüchen auf Material genügen zu können.
Um die Kartoffelvorräte zu schonen, wurde von den Behörden der Bevölkerung der Genuß von Erdkohlraben empfohlen. In anderen Städten dienten bereits seit längerer Zeit Erdkohlraben als Ersatz für Kartoffeln. Zivil- und Militärbevölkerung mußte sich mit dieser Tatsache abfinden. Bald nach Jahresbeginn wurde ferner darauf aufmerksam gemacht, daß man zuerst die Vorräte an Erdkohlraben aufbdrauchen solle, weil diese Wurzeln nur bis ungefähr Mitte März genießbar seien. Im allgemeinen haben sich die Einwohner auch an die Vorschriften der Behörden gehalten. In Dieburg aber kamen sie weniger zur Anwendung, weil hier nicht übermäßig viel Erdkohlraben angebaut werden.
Da frische Sendungen von Kohlen bzw. Koks bis zum 20. Februar noch nicht eingetroffen waren, mußten die Schulferien um weitere 8 Tage verlängert werden. Den Kindern ist dies ja angenehm. Sie sitzen meist viel lieber zu Hause hinter dem warmen Ofen, als daß sie in die Schule gehen. Den Eltern aber ist es häufig angenehmer, wenn die Kinder die Schule besuchen. Sie können dann ruhig ihrer Arbeit nachgehen und werden von den kleinen Plagegeistern nicht gestört. In Mainz und anderen Orten hat man in den Schulhäusern oder sonstwo wenigstens ein Zimmer geheizt, damit die Kinder tagsüber einen warmen Aufenthaltsraum hatten. Hier ist dies unnötig. Wenn die Leute keine Kohlen haben, so heizen sie mit Holz. Die ärmeren Einwohner holen sich zu diesem Zwecke im Walde das Abfallholz. Die Begüterten sichern sich auf den Holversteigerungen ihren Vorrat. In diesem Jahre wurde das Holz teuer. Hier wurde das Meter Fichtenholz mit mehr als 20 M. bezahlt, in anderen Gemeinden kam es noch höher zu stehen.
Wie Ihr wohl erfahren habt, sind die Bestände an Zinn im Reiche ziemlich gering. Vor einiger Zeit mußten deshalb die Bierglasdeckel aus den Wirtschaften abgeliefert werden. Jetzt wurde auch eine Bestandaufnahme der zinnernen Orgelpfeifen veranlaßt. Auch wir haben die vorgeschriebenen Angaben für Pfarrkirche und Kapelle gemacht, hoffen aber, daß wir von der Ablieferung verschont werden, da die Prospektpfeifen in beiden Orgeln nicht bloß Zierrat, sondern wirklich sprechende Pfeifen sind.
Zu Unteroffizieren wurden befördert die Gefreiten Heinrich Steinmetz und Joseph Wohlfarth.
Durch Verleihung des eisernen Kreuzes wurden ausgezeichnet: Pionier Georg Drafer, Gefreiter Sebastian Enders, Unteroffizier Joseph Wohl- farth, Wehrmann Hermann Eifert» Wehrmann Adam Uebel.
Die hessische Tapferkeitsmedaille empfingen Scharfschütze Friedr. Enders, Wehrmann Johannes Susann und Musketier Peter Beilstein. ▶
| Empfohlene Zitierweise: | „Jakob Ebersmann, Berichte aus der Heimat in den Dieburger Feldbriefen, 1915-1917, Abschnitt 69: Hilfsdienstgesetz, Kohlrabiverordnung, weiterhin schulfrei“, in: Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/purl/resolve/subject/qhg/id/19-69> (aufgerufen am 05.05.2026) |
|---|
