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Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg

Inhalt
- 1.8.1914: Die Sozialdemokratie und der Krieg
- ...
- 3.8.1914: Hessische Amnestie für einrückende Soldaten
- 3.8.1914: Gegen Tanzbelustigungen im Krieg
- 3.8.1914: Selbstmorde von Bankiers in Mainz und Alsfeld
- 3.8.1914: Verbot einer Protestversammlung gegen Krieg
- 3.8.1914: Aufruf des Offenbacher Gewerkschaftskartells
- 3.8.1914: Aufruf des Landsturms
- 3.8.1914: Einschränkungen im Straßenbahnbetrieb
- ...
- 12.8.1914: Aufruf an die Arbeiterjugend
Abbildungen
↑ Der erste Kriegsmonat im Offenbacher Abendblatt, August 1914
Abschnitt 27: 3.8.1914: Verbot einer Protestversammlung gegen Krieg
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Neu-Isenburg, 3. Aug.
Die Protestversammlung gegen den Krieg wurde wegen Verhängung des Kriegszustandes verboten. Frauen und Männer waren schon sehr zahlreich erschienen.
[Offenbacher Abendblatt vom 3. August 1914]
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| Orte: | Neu-Isenburg |
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| Sachbegriffe: | Zeitungen · Offenbacher Abendblatt · Friedensdemonstrationen · Kundgebungen · Sozialdemokraten · SPD |
| Empfohlene Zitierweise: | „Der erste Kriegsmonat im Offenbacher Abendblatt, August 1914, Abschnitt 27: 3.8.1914: Verbot einer Protestversammlung gegen Krieg“, in: Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/purl/resolve/subject/qhg/id/161-27> (aufgerufen am 05.05.2026) |

