Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg

Inhalt
- 1.8.1914: Panikkäufe in Marburg und Umgebung
- ...
- 3.8.1914: Anzeige für Militärunterzeuge
- 3.8.1914: Einschränkungen im Eisenbahnverkehr
- 3.8.1914: Personalsuche für das Rote Kreuz-Lazarett
- 4.8.1914: Einschränkungen bei Oberhessischer Zeitung
- 4.8.1914: Termin für Beginn des Ersatzgeschäfts
- 4.8.1914: Kein Alkoholausschank bei Truppentransporten
- 4.8.1914: Trennungsschmerz muss überwunden werden
- ...
- 4.8.1914: Auskunftsstelle für Marburg und Umgegend
Abbildungen
↑ Die ersten Kriegswochen in der Oberhessischen Zeitung (Marburg), August 1914
Abschnitt 31: 3.8.1914: Einschränkungen im Eisenbahnverkehr
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Bekanntmachung.
Infolge der Mobilmachung und in Gemäßheit des Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 wird folgendes bestimmt:
1. Der Güter-, Eilgut- und Vieh-Verkehr wird sofort in der Weise eingestellt, daß die Annahme von Gütern bis auf weiteres nicht mehr stattfindet. Die rechtzeitige Beförderung der bereits ausgelieferten Güter kann nicht gewährleistet werden. Die Verfrachter, deren Gut nicht mehr dem Bestimmungsorte zugeführt werden kann, werden amtlich benachrichtigt.
2. Der Personen- und Gepäck-Verkehr wird am 2. d. Mts. bis 3. d. Mts., also während der ersten zwei Mobilmachungstage tunlichst noch mit den gewöhnlichen Zügen aufrecht erhalten werden.
Falls einzelne Personenzüge aus militärischen Rücksichten schon während dieser Zeit in Fortfall kommen müssen, so wird dies durch Aushang auf den Bahnhöfen bekannt gemacht. Vom 4. d. Mts., also dem 3. Mobilmachungstage ab wird bis auf weiteres der Personen- und Gepäck-Verkehr nur noch mit den Militärlokalzügen stattfinden, welche letztere durch besondere Fahrpläne bekannt gemacht werden. Sofern indes auch diese Züge durch Militärtransporte völlig in Anspruch genommen werden sollten, steht dem Publikum ein Anspruch auf Beförderung mit ihnen nicht zu.
3. Alle Beschwerden gegen vorstehende Bestimmungen und alle Gesuche um Beförderung von Privatpersonen, Vieh oder Gütern sind zwecklos und bleiben seitens der Eisenbahnbehörden unbeantwortet.
4. Ueber die teilweise oder völlige Wiedereröffnung des Friedensverkehrs wird seiner Zeit weitere Bekanntmachung erfolgen.
Cassel, den 1. August 1914.
Königliche Eisenbahndirektion.
[Oberhessische Zeitung vom 3. August 1914]
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| Empfohlene Zitierweise: | „Die ersten Kriegswochen in der Oberhessischen Zeitung (Marburg), August 1914, Abschnitt 31: 3.8.1914: Einschränkungen im Eisenbahnverkehr“, in: Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/purl/resolve/subject/qhg/id/160-31> (aufgerufen am 08.05.2026) |
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