Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg

Inhalt
- 1.8.1914: Panikkäufe in Marburg und Umgebung
- ...
- 3.8.1914: Aufruf zur Erntehilfe an Studenten und Schüler
- 3.8.1914: Postsendungen an Militgärangehörige
- 3.8.1914: Kunstausstellung in Marburg schließt
- 3.8.1914: Geltung des Papiergeldes
- 3.8.1914: Änderung der Zugfahrpläne
- 3.8.1914: Stellungnahme eines Enzelhändlers
- 3.8.1914: Keine Versendung von Briefen
- ...
- 4.8.1914: Auskunftsstelle für Marburg und Umgegend
Abbildungen
↑ Die ersten Kriegswochen in der Oberhessischen Zeitung (Marburg), August 1914
Abschnitt 23: 3.8.1914: Postsendungen an Militgärangehörige
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Postsendungen an Militärpersonen.
Vom Bezirkskommando werden wir um Veröffentlichung des folgenden kriegsministeriellen Erlasses gebeten:
Nach Mitteilung des Herrn Staatssekretärs des Reichs-Postamts kann nicht damit gerechnet werden, daß im Mobilmachungsfalle die an militärische Dienststellen oder an Militärpersonen gerichteten Postsendungen allgemein mit Vorrang vor den übrigen Sendungen befördert werden. Im Interesse einer rechtzeitigen Zustellung muß daher darauf Bedacht genommen werden, daß derartige Sendungen möglichst sofort nach Ausbruch der Mobilmachung bei der Post eingeliefert werden. Eine besondere äußerliche Kennzeichnung der Sendungen hat zu unterbleiben. Besonders dringende Briefe müssen als Eilbriefsendungen aufgegeben werden, die als solche postdienstlich besonders gekennzeichnet und behandelt werden. Derartige Sendungen würden der verordnungsmäßigen Eilbestellgebühr unterliegen, die bei Vorausbezahlung im Ortsbezirk 25 Pfg., im Landbestellbezirk 60 Pfg. für jede Sendung beträgt und bei Entrichtung durch den Empfänger in Höhe der wirklich entstehenden Kosten bei einem Mindestsatz von 25 Pfg. für jede Sendung erhoben wird. Besonders dringliche Paketsendungen müssten vom Absender als dringende Pakete gegen die besondere Gebühr von je 1 und die Eilbestellgebühr, im Ortsbestellbezirk 40 Pfg., im Landbestellbezirk 90 Pfg. für jedes Paket eingeliefert werden. Die Pakete würden alsdann mit den raschesten Beförderungsgelegenheiten. d.h. auch mit Zügen in dem andere Pakete nicht befördert werden, Beförderung erhalten und am Bestimmungsorte sofort nach der Ankunft mit besonderen Boten bestellt werden.
[Oberhessische Zeitung vom 3. August 1914]
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| Empfohlene Zitierweise: | „Die ersten Kriegswochen in der Oberhessischen Zeitung (Marburg), August 1914, Abschnitt 23: 3.8.1914: Postsendungen an Militgärangehörige“, in: Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/purl/resolve/subject/qhg/id/160-23> (aufgerufen am 07.05.2026) |
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