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Abt Ludwig IV. von Hanstein 1516, Hersfeld

Bad Hersfeld · Gem. Bad Hersfeld · Landkreis Hersfeld-Rotenburg | Historical Gazetteer
Place of Location | Characteristics | Description | Inscription | References | Citation
Place of Location

Place of Location:

Bad Hersfeld

Premises:

Bad Hersfeld, Stiftskirche.

Characteristics

Dating:

1516

Type:

Grabplatte

Conservation:

verloren

Description

Description:

Grabplatte des Abtes Ludwig IV. von Hanstein, „… epitaphium ipsius quod à sacro collegio in basilica monasterii accepit tale“, also in der Stiftskirche, nicht im Chor, in welchem sich der Konvent, hier anspielungsreich das „sacrum collegium“, versammelte, auch nicht etwa der Kapitelsaal, der sich außerhalb der Kirche befand. Die Nachzeichnung zeigt die Platte mit Umschrift zwischen Linien oder abgrenzendem Relief, im Feld die Figur des Verstorbenen ohne Stab, die Mitra auf seiner Linken quasi vom Kopf kippend; ein Buch hielt die Abtsfigur mit beiden Händen vor den Leib; vor den Füßen ein quadrierter Wappenschild. Die Figur war von einer Architektur umfaßt, deren seitlicher Aufbau nur unvollkommen zu erkennen ist. Zu vermuten ist eine Fialenkonstruktion, die einen baldachinartigen Überbau trug; davon ist in der primitiven Nachzeichnung wie bei der Platte des Abtes Wilhelm von Völkershausen (Nr. 92) noch eine Linie von Spitzen zu sehen, die wie auch die Täler dazwischen mit Wiederkreuzen besetzt sind. Die Detailtreue läßt zu wünschen übrig; obwohl der Überlieferer sich darum bemühte, seine Zeichnung mit Hilfe eines Textzitats zu verdeutlichen – leider weichen die Versionen mehrfach erheblich voneinander ab, bewahren aber identische Sachinformationen.

Nach Schlegels Nachzeichnung.

Kapitalis (?).1)

Gegenüber der Textstruktur der Grabinschrift Abt Wilhelms von Völkershausen (Nr. 92) greift die vorliegende Inschrift auf altbewährtes Formular zurück und läßt trotz der übereinstimmenden Architektur keine weiteren Anleihen von dem Vorbildobjekt erkennen. Problematisch sind an der Nahtstelle zur Moderne die Zeichnungen Schlegels mit der größtenteils leicht nach rechts geneigten Kapitalisschrift, die phasenweise die Schrifteigentümlichkeiten des Textschreibers wiederholt und somit nur sehr bedingt für eine Charakterisierung der Schriftformen herangezogen werden kann. Für das Denkmal Hanstein wird man eine Kapitalisschrift leichter akzeptieren können als für das für Völkershausen. Leseabweichungen wie bei ECCL(ESI)E, nicht ECCL(ESI)AE, und mehr Kürzungen im Zitat Schlegels beeinflussen diesen Tatbestand nicht. Im übrigen gelten auch hier die schon für das Denkmal Abt Wilhelms von Völkershausen festgestellten Sachlagen hinsichtlich der regionalen Modernisierungsschübe.


  1. Die Großbuchstaben in Schlegels Zitat sind hier nicht nur als bloße Hervorhebung bzw. Zitiermanier zu verstehen, wie das für die Zitate im Text gilt, da diese Manier auch dort für ältere Inschriften des 15. Jahrhunderts benutzt wurde, bei denen man von einer Minuskelschrift ausgehen muß. Die Nachzeichnungen für Ludwig Vizthum (Nr. 71) und Dammo Knoblauch (Nr. 75) ahmen die Minuskeln und die Versalien ausreichend präzise nach, so daß man den Nachzeichnungen vertrauen kann, vgl. unten im Kommentar. Kürzungen könnten Gesehenes wiedergeben; U und V wurden hier nicht normalisiert. Die Unterschiede von Zitat und Nachzeichnung, vgl. die Anmerkungen oben, zeigen Nachbesserungen, in diesem Fall Korrekturen am Buchstabenbestand, im Zitat an.

Sex, Age, Family Status:

männliche Person(en)

Estate:

Ordensangehörige · geistliche Personen

Enthaltene Wappen:

Wappen: Stift Hersfeld/Hanstein3).


  1. Quadriert: 1/4. Stift Hersfeld; 2/3. Hanstein, hier die Variante in Silber 3 abnehmende schwarze Mondsicheln 2:1 gestellt, vgl. Siebmacher, Hessen 12; diese Variante findet sich auch auf der Grabplatte für den kaiserlichen Offizier Conrad von Hanstein († 1553) in Oppenheim, vgl. DI 23 (Oppenheim) Nr. 159.

Dargestellte Personen:

Ludwig (Nr. 211/KKK) stammte aus einer mainzischen Ministerialenfamilie um Apolda, die anfangs des 14. Jahrhunderts als Gegenleistung für den Neubau der namengebenden Burg Hanstein (bei Bornhagen, Lkr. Eichsfeld) das erbliche Burggrafenamt erlangte und in Mainzer und anderer Fürsten Dienst aufstieg. Als Abt blieb Ludwig von Hanstein schon daher wirkungslos, weil sein extrem kurzes Abbatiat von 1515 bis 1516 auf die Resignation Abt Volperts Riedesel von Bellersheim (Nr. 98) 1513 folgte, der damit nach anderen vergeblichen Versuchen den Weg zu einer Vereinigung mit der Abtei Fulda freimachen wollte. Dieser Plan scheiterte am Widerstand des Konvents, der Stadt Hersfeld und der hessisch-landgräflichen Vormundschaftsregierung, die alle dem vom Fuldaer und neuen Hersfelder Abt Hartmann Burggraf von Kirchberg (1513–1516) eingesetzten Dekan Philipp Schenk von Schweinsberg, seinem Stellvertreter, die Anerkennung verweigerten.4) Der Konvent hatte schon 1514 Ludwig, damals Abt von Helmarshausen, zum Verwalter bestellt und wählte ihn dann am 15. September 1515 – übrigens in Anwesenheit des hessischen Kanzlers Johannes Feige – förmlich zum Abt. Nachdem ein fuldischer Anschlag auf den neuen Abt am Eingreifen der Hersfelder Bürger gescheitert war und der Widerstand gegen die Vereinigung der Abteien nicht nachließ, gab der Fuldaer Abt Hartmann das Projekt auf und lieferte am 1. April 1516 die entsprechenden Dokumente aus.5) Abt Ludwig IV. überlebte seinen Triumph nur kurz und konnte in die Reformnöte der Abtei nicht mehr wirksam eingreifen.6)


  1. Vgl. Unger, Hersfeld 598; Breul-Kunkel, Herrschaftskrise 90–114.
  2. Vgl. Demme, Nachrichten I 45–47; die Chronologie nicht immer klar, weil von der Chronik des Johannes Nuhn abweichend, vgl. Landau, Auszug 4–6.
  3. Vgl. knapp Ziegler, Mitra und Krummstab 20; „Hanstein, Ludwig IV. von“, in: Hessische Biografie (Stand: 22. 3. 2013, Bearb. Stefan Alles). Gegen die dort geäußerte Ansicht, wegen des kurzen Abbatiats habe es in Hersfeld keine „nennenswerten Erinnerungszeichen“ gegeben, steht Schlegels Zeichnung.
Inscription

Umschrift:

ANNO D(OMI)NI MCCCCCXVI IN VIGILIA PETRI / ET PAVLI2) OBIIT

REVEREND(VS) IN CHR(IST)O PATER ET D(OMI)N(V)S

D(OMI)N(V)S LVDOVI/CVS DE HANSTENa) HVIVS ECCL(ESIE)b) ET

I(N) / HELMWARTESHVSE(N)c) ABBAS CVIVS ANIMAd)

REQVIESCATe) AMEN


  1. Sic! Im Zitat allerdings ein I in Nexus mit N.
  2. Das Zitat gibt diese Stelle konventioneller als ECCL(ES)IE wieder.
  3. HELMWARTESHVSE(N) nach dem Zitat bei Schlegel.
  4. Im Zitat gekürzt C(VIVS) A(N)I(M)A.
  5. Im Zitat IN PACE gestrichen, also wohl ein verkürztes Formular bestätigend.
  1. Schlegel gibt den 23. (!) Juni 1516 nur nach der Grabplatte an.

Übersetzung:

Im Jahre 1516, am Tag vor dem Fest Petri und Pauli (28. Juni) starb der ehrwürdige Vater in Christo und Herr, Herr Ludwig von Hanstein, Abt dieser Kirche und in Helmarshausen. Seine Seele ruhe (in Frieden). Amen.

References

Bibliography:

Coat of Arms:

Wappen: Stift Hersfeld/Hanstein.

Editing:

Die Inschriften des Landkreises Hersfeld-Rotenburg. Gesammelt und bearb. von Sebastian Scholz und Rüdiger Fuchs (Die Deutschen Inschriften 91). 2015, Nr. 113.

Citation
„Abt Ludwig IV. von Hanstein 1516, Hersfeld“, in: Grabdenkmäler <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/gdm/id/2258> (Stand: 20.3.2023)