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Historical Gazetteer



Rheingau-Taunus-Kreis

Die Bearbeitung der Siedlungen des Rheingau-Taunus-Kreises umfasst die Gebiete des zum 1. Januar 1977 aus dem → Untertaunuskreis und dem → Rheingaukreis zusammengeschlossenen Kreises. Bereits am 1. August 1972 waren die bis dahin zum Landkreis Usingen gehörenden Gemeinden Niederems, Reichenbach, Steinfischbach und Wüstems in den Untertaunuskreis gewechselt. Der heutige Landkreis besteht aus 8 Städten und 9 Gemeinden. Entspricht das Bearbeitungsgebiet somit dem jetzigen Landkreis, so lässt sich über die → Erweiterte Suche (Auswahlfeld Altkreis) bzw. die obigen Direktlinks der Zustand des Jahres 1961 mit den sogenannten Altkreisen Untertaunuskreis und Rheingaukreis rekonstruieren.

Rheingau-Taunus-Kreis: Karte mit Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen

Kartengrundlage: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG)
Kartenbearbeitung: Melanie Müller-Bering, HLGL

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Der Kreis ist in weiten Teilen von den Höhen und Ausläufern des Taunus durchzogen, die ihm insgesamt eine gebirgige Struktur mit überwiegend rauhem Klima verleihen. In den Höhen herrschen Land- und Forstwirtschaft vor. Das Rheingaugebirge mit seinem bedeutenden Weinanbau in einem klimatisch begünstigten Streifen zwischen Rheinufer und Taunusvorland bildet den westlichsten Abschnitt des Hohen Taunus. Der Rheinverlauf im Süden und Westen ist die natürliche Grenze des Kreises.

Historisch betrachtet ist der Rheingau-Taunus-Kreis ein durch politische Entscheidungen im 19. und 20. Jahrhundert entstandenes Gebilde, bei dem jedoch teilweise an ältere, historisch gewachsene Raumeinheiten angeknüpft werden konnte.

Eine strukturierte Erschließung des Raumes lässt sich bereits im 1 Jh. n. Chr. greifen, als es im Zuge der Ausbauphase der römischen Grenzsicherungsanlage Limes entlang des Taunuskamms zur Anlage zahlreicher Kastelle kam, von denen Adolfseck, Alteburg, Heftrich, Heidekringen, Kemel und Zugmantel genannt seien. Parallel erfolgte in den folgenden Jahrhunderten eine gewisse Einflussnahme durch die römische Zivilisation, die vereinzelt in Gutshöfen und Siedlungen greifbar wird. Ab der Mitte des 4. Jahrhunderts lassen sich in verstärktem Maße alamannische Siedlungsspuren nachweisen, etwa in einem bis ins 8. Jahrhundert belegten Gräberfeld bei Eltville.

Im Frühmittelalter wurde das Gebiet neben der fränkischen Landnahme von der Missionierung durch des neubegründete Mainzer Erzbistums erfasst. Durch Schenkungen ist bereits in karolingischer Zeit Besitz der Klöster Fulda (Geisenheim) und Lorsch (Kettenbach, Niederwalluf, Walsdorf) nachgewiesen. Dauerhafte herrschaftliche Verankerung gelang im Rheingau im Süden seit dem Frühmittelalter vor allem dem Mainzer Erzstift sowie dem dortigen Domkapitel, wobei der Einfluss des Reiches in der Region zurückgedrängt werden konnte. Erwähnenswert ist für die Frühphase die Gründung des Klosters Bleidenstadt wohl noch im 8. Jahrhundert, durch die das Erzbistum seine Bistumsgrenze nach Norden verschieben konnte.

Seit dem Hochmittelalter gelang es den Grafen von Nassau, im Nordosten des späteren Kreisgebietes territorial Fuß zu fassen. Nach der Teilung der Nassau-walramischen Linie 1355 in eine Idsteiner und eine Weilburger Hälfte wurde Idstein zeitweise – bis zur Verlegung nach Biebrich 1721 – Residenzstadt dieses Zweiges. Im Norden des Gebietes richteten die auch am Mittelrhein und im Rhein-Main-Gebiet begüterten Grafen von Katzenelnbogen auf der Burg Hohenstein an der Aar bereits im 12. Jahrhundert ihren Verwaltungssitz ein und betrieben von hier aus eine zielstrebige Territorialpolitik. Mit dem Anfall des Erbes aus diesem Grafengeschlecht erlangten 1479 die Landgrafen von Hessen nicht nur Zugriff auf die wertvollen Rheinzölle, sondern traten in der Folge in diesem Raum in Konkurrenz zu den Grafen von Nassau und dem Kurfürstentum Mainz. Bis zum Ende der Frühen Neuzeit blieb die Aufteilung des Gebietes zwischen den Kurfürsten von Mainz, den Landgrafen von Hessen und den Fürsten von Nassau-Usingen im Wesentlichen bestehen.

Die napoleonische Zeit und die Auflösung des Alten Reiches bedeuteten für das spätere Kreisgebiet einschneidende politische Veränderungen, da sie dem Hause Nassau, das seit 1806 ein gemeinsam mit Nassau-Weilburg regiertes Herzogtum Nassau bildete, beträchtliche Gebietszugewinne erbrachten: Die ehemals kurmainzischen Gebiete waren bereits mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 aufgelöst und dem Fürstentum Nassau-Usingen eingegliedert worden. 1816 gab Preußen an Nassau zudem die Ämter der Niedergrafschaft Katzenelnbogen weiter, die es mit dem Kasseler Vertrag vom 16.10.1815 neben anderen Gebieten von Kurhessen erhalten hatte. Somit gelangte das Kreisgebiet erstmals unter eine Herrschaft.

Als Folge der Niederlage im preußisch-österreichischen Kriege 1866, an dem Kurhessen und das Herzogtum Nassau auf Seiten Österreichs teilgenommen hatten, verlor auch Nassau seine Selbstständigkeit. Die zugehörigen Gebiete gelangten als Teile des Regierungsbezirks Wiesbaden in der neugebildeten Provinz Hessen-Nassau unter preußische Staatlichkeit. Kurz darauf wurde am 22.2.1867 der Rheingaukreis aus den bisherigen nassauischen Ämtern Braubach, Eltville, Rüdesheim und St. Goarshausen sowie der Untertaunuskreis aus den Ämtern Idstein, Langen Schwalbach und Wehen gebildet. Mit der Inkrafttretung der Kreisordnung vom 1.4.1886 ergaben sich einige grundlegende Änderungen für diese beiden Kreise: Aus dem Rheingaukreis wurden 44 Gemeinden der ehemaligen Ämter Braubach und St. Goarshausen aus- und in und den Kreis Sankt Goarshausen eingegliedert. Der Untertaunuskreis wurde um 8 Gemeinden im Norden verkleinert, die in den neugebildeten Kreis Limburg eingegliedert wurden.

Für die Bearbeitung des Rheingau-Taunus-Kreises wurden das ältere Werk von Vogel, Beschreibung sowie die im Rahmen der Vorarbeiten zum Geschichtlichen Atlas von Hessen entstandenen territorialgeschichtlichen und kirchentopographischen Werke von Sponheimer, Landesgeschichte, Schmidt, Nassau-Idstein sowie Gerhard Kleinfeldt und Hans Weirich über Die mittelalterliche Kirchenorganisation im oberhessisch-nassauischen Raum zugrunde gelegt. Herangezogen wurden ferner Günter Christ, Erzstift und Territorium Mainz, in: Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte, Bd. 2, S. 223-258, Witte, Herrschaft, Zaun, Geschichte des Landcapitels Rheingau. Neudruck sowie Jeschke, Ländliche Rechtsquellen.

Neben den einschlägigen Quelleneditionen wurde im Zuge der Materialsammlung in begrenztem Maße auch die archivalische Überlieferung herangezogen.

Großer Wert wurde auf die Erarbeitung der topographischen Ortsbeschreibungen gelegt, die, wo möglich, auf Autopsie beruhen. Die Erfassung von älteren Baudenkmälern sieht das Schema des Ortslexikons nicht vor. Hier genügt der Verweis auf das 2008 von Folkhard Cremer neu aufgelegte Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler (Hessen) von Georg Dehio, auf den vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen herausgegebenen Band Kulturdenkmäler in Hessen, Rheingau-Taunus-Kreis 2: Untertaunuskreis sowie auf Herchenröder, Rheingaukreis.

Für die Angaben zum Stichjahr 1787 wurde auf die Arbeit von Walter Wagner über Das Rhein-Main-Gebiet vor 150 Jahren zurückgegriffen, die Angaben zu den Verwaltungszugehörigkeiten im 19. und 20. Jahrhundert basieren auf der Auswertung von A. J. Weidenbach, Nassauische Territorien unmittelbar vor der französischen Revolution bis 1866, in: Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung 10 (1870), S. 253-360, sowie dem Historischen Gemeindeverzeichnis für Hessen.