Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Historical Gazetteer

Odenwaldkreis



Die Bearbeitung der Siedlungen des Landkreises Odenwald umfasst im Wesentlichen die Gebiete des ehemaligen Landkreises Erbach, der im Zuge der Gebietsreform am 1. August 1972 umbenannt und zugleich um die Gemeinden Brensbach, Fränkisch-Crumbach und Wersau aus dem Landkreis Dieburg erweitert wurde. Der Odenwaldkreis besteht seit dem 1. Januar 2018 aus 5 Städten und 7 Gemeinden, zuvor waren es 5 Städte und 10 Gemeinden (vgl. die Karte mit der Verwaltungsgliederung bis 2017). Der über die → Erweiterte Suche (Auswahlfeld Altkreis) recherchierbare Zustand des Jahres 1961 zeigt den sogenannten → Altkreis Erbach.

Odenwaldkreis: Karte mit Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen

Kartengrundlage: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG)
Kartenbearbeitung: Melanie Müller-Bering, HLGL

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Das Kreisgebiet ist fast vollständig im Norden und Westen des Odenwaldes gelegen und wird maßgeblich von der in Süd-Nord-Richtung fließenden Mümling und die diese westlich und östlich begleitenden Höhenzüge strukturiert. Der Nordwesten wird von der gleichfalls in den Main entwässernden Gersprenz durchzogen. Während im überwiegenden Teil des Kreisgebietes Buntsandsteinschichten anstehen, weist der Nordwesten in der Gersprenzsenke ein kristallines Grundgebirge auf. Waldreichtum und Erzvorkommen führten schon im Mittelalter zur Errichtung von Waldschmieden und Eisenhämmern bzw. –schmelzen.

In den ersten Regierungsjahren Kaiser Domitians (81-96) gelangte der Odenwald unter römische Herrschaft. Das dicht bewaldete Bergland blieb jedoch in der Folgezeit nur spärlich besiedelt, woran auch die unter Kaiser Trajan begonnene Anlage des Odenwaldlimes mit zahlreichen Kastellen (u.a. Hummethroth = Haselburg, Breitenbrunn, Eulbach, Hainhaus, Hesselbach, Lützelbach, Seckmauern, Würzberg) und die Errichtung eines Wegenetzes nichts änderte. Das Gebiet geriet nach dem Alemanneneinfall von 259/260 vorübergehend unter alemannischen Einfluss, bevor mit der verstärkten Einbindung in das Fränkische Reich im 6. Jahrhundert eine in den Schriftquellen zunächst kaum greifbare Neustrukturierung einsetzte.

Erst ab der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts spiegelt sich die stärkere Einbindung in das Frankenreich durch zahlreiche Übertragungsvorgänge an Reichsklöster, die den Odenwald aus unterschiedlichen Richtungen erschließen sollten. So gelangte die Mark Umstadt 766 an das Kloster Fulda, die Mark Heppenheim 773 an das Kloster Lorsch. Der Einfluss des Klosters Amorbach ist hingegen für die Frühzeit aufgrund der undurchsichtigen Quellenlage nicht genau feststellbar. Eine besondere Rolle kam in der Anfangszeit offensichtlich der Mark Michelstadt zu, die Kaiser Ludwig der Fromme dem Biographen Karls des Großen, Einhard, schenkte. Als dieser in seinem Testament (819) die königliche Mark samt dem von ihm gegründeten Kloster Steinbach wiederum an Lorsch übertrug, wurde dieses für über 400 Jahre zur bestimmenden Kraft der Region. Ein wichtiger Zuwachs an Einfluss bedeutete die Schenkung des Wildbanns im Odenwald an das Kloster Lorsch durch Kaiser Heinrich II. im Jahr 1012.

Mit der Übertragung des Klosters Lorsch an das Mainzer Erzstift durch Kaiser Friedrich II. nahm 1232 der politische und wirtschaftliche Einfluss des geistlichen Reichsfürstentums in der Region deutlich zu, was unweigerlich zu schweren Spannungen mit den mächtigsten Konkurrenten im Konflikt um die Vorherrschaft im Rhein-Main-Neckar-Raum, den Pfalzgrafen, führte. Seit dem 12. Jahrhundert begannen zudem einheimische Adelsgeschlechter über ihnen verliehene Amtsfunktionen ihren Einfluss zu erweitern. Zu ihnen zählten vor allem die Schenken von Erbach, die als Reichsministerialen im Königsdienst aufgestiegen waren und aus der Konfliktsituation um die Nachfolge in den Besitzungen des Klosters Lorsch ihren Nutzen ziehen konnten. Trotz zahlreicher Rückschläge gelang ihnen der Aufbau eines weitgehend zusammenhängenden Herrschaftsgebietes zunächst um Michelstadt, Erbach und Beerfelden, wobei sie Teile ihres Territoriums als Lehen von den Pfalzgrafen und später auch von den Landgrafen von Hessen trugen. Durch den Erwerb des mainzischen Schlosses Fürstenau und des Dorfes König konnte der reichsfürstliche Konkurrent aus dem inneren Herrschaftsraum verdrängt werden. Mit der Erhebung in den erblichen Reichsgrafenstand durch Kaiser Karl V. 1532 in Regensburg erfuhr die Stellung der Schenken von Erbach schließlich reichsrechtliche Anerkennung. Als diese 1556 bzw. 1563 auch noch die Erbfolge in einer Hälfte der Herrschaft Breuberg (bestehend aus den Zentren Lützelbach, Neustadt, Höchst und Kirch-Brombach) antreten konnten, übten sie fast im gesamten späteren Kreisgebiet die Landesherrschaft aus, die sie trotz Aufteilung in verschiedene Linien bis zum Ende des alten Reiches behaupten konnten. Die andere Hälfte der für die Geschichte des Kreisgebietes wichtigen Herrschaft Breuberg fiel im 16. Jahrhundert an die Linie Stolberg-Königstein und gelangte später an die Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rosenberg. Als dritte, allerdings kleinere Herrschaft konnte sich die der edelfreien Familie von Crumbach-Rodenstein seit der Mitte des 12. Jahrhunderts im Nordwesten des späteren Kreisgebietes um Fränkisch-Crumbach etablieren. In der Frühen Neuzeit gelangte diese Herrschaft jedoch in unterschiedliche Hände. Nachhaltige Folgen auf die Entwicklung der Region wurden durch den Dreißigjährigen Krieg verursacht. Dörfer wurden entweder zerstört (z.B. Hesselbach 1634) oder litten unter erheblichem Bevölkerungsrückgang.

Das Ende des alten Reiches brachte für das Kreisgebiet einschneidende Veränderungen mit sich. Im Zuge der Mediatisierung im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation wurde unter dem Protektorat Napoleons dem für den Odenwald charakteristischen Kleinstaatenwesen ein Ende gesetzt. 1806 erhielt der nunmehrige Großherzog von Hessen die Souveränität über die Grafschaft Erbach, die Herrschaften Breuberg, Fränkisch-Crumbach und Habitzheim sowie über die zahlreichen ritterschaftlichen Besitzungen. Eine umfassende Neustrukturierung der Gebiete durch Trennung von Verwaltung und Justiz erfolgte in erkennbarer Anlehnung an die bisherigen Hoheitsämter 1822 durch die Gründung der Landratsbezirke Erbach (aus den Ämtern Erbach, Kirchbeerfurth, Michelstadt, Fürstenau, Reichenberg, Freienstein und Rothenberg) und Breuberg (aus den Ämtern Habitzheim und König). Parallel wurden eigene Landgerichtsbezirke eingerichet. Die Zusammenfassung der beiden Landkreise in den Regierungsbezirk Erbach 1848-1852 blieb eine Episode. Die sich hieran anschließende Errichtung der Kreise Erbach und Neustadt wurde bereits 1874 aufgehoben, der Kreis Neustadt aufgelöst und seine Gemeinden dem Kreis Erbach eingegliedert. Zugleich wurden diesem im Nordwesten 16 Gemeinden aus dem aufgelösten Kreis Lindenfels hinzugefügt. Die Kreisgrenzen des Kreises Erbach entsprachen damit im Wesentlichen denen des 1972 gebildeten Odenwaldkreises. Durch seine naturräumlichen Gegebenheiten nach außen ohnehin vergleichsweise geschlossen, stellt dieser auch historisch betrachtet im Unterschied zu zahlreichen anderen hessischen Landkreisen eine Kleinlandschaft dar, die von Beginn der spätmittelalterlichen Territorialisierung des Raumes an bis zu den modernen Verwaltungsreformen ein beträchtliches Maß an Kontinuität und Eigenständigkeit bewahrt hat.

Für die Bearbeitung des Odenwaldkeises wurden als grundlegende Werke das Hessische Ortsnamenbuch, Wagner, Wüstungen im Großherzogthum Hessen, Provinz Starkenburg, Simon, Geschichte der Dynasten und Grafen zu Erbach, Uli Steiger, Schenken und Herren von Erbach, Der Odenwaldkreis, Landkreis Erbach im Odenwald und ferner die im Rahmen der Vorarbeiten zum Geschichtlichen Atlas von Hessen entstandenen Bände Demandt, Kirchenorganisation und Kleberger, Territorialgeschichte verwendet. Herangezogen wurden außerdem für die mainzischen Gebietsanteile Günter Christ, Erzstift und Territorium Mainz, in: Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte, Bd. 2 sowie der Band Die Inschriften des Odenwaldkreises. Für die Angaben zum Stichjahr 1787 wurde auf die Arbeit von Walter Wagner über Das Rhein-Main-Gebiet vor 150 Jahren zurückgegriffen, für die folgende Zeit auf das Historische Gemeindeverzeichnis für Hessen sowie auf das Historische Ortsverzeichnis Großherzogtum und Volksstaat Hessen. Für die Veränderungen der Verwaltungsstrukturen im 19. und 20. Jahrhundert ist auf den Beitrag von Eckhardt G. Franz, Geschichte und Verwaltung seit 1806, in: Der Odenwaldkreis, S. 63-82, zu verweisen. Neben den einschlägigen Quelleneditionen wurde im Zuge der Materialsammlung in begrenztem Maße auch die archivalische Überlieferung berücksichtigt.

Großer Wert wurde auf die Erarbeitung der topographischen Ortsbeschreibungen gelegt, die, wo möglich, auf Autopsie beruhen. Die Erfassung von älteren Baudenkmälern sieht das Schema des Ortslexikons nicht vor. Hier genügt der Verweis auf das 2008 von Folkhard Cremer neu aufgelegte Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler (Hessen) von Georg Dehio, auf den vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen herausgegebenen Band Kulturdenkmäler in Hessen, Odenwaldkreis sowie auf den in der Reihe Kunstdenkmäler im Großherzogthum Hessen erschienenen Band Kreis Erbach.

Die statistischen Angaben zu den Einwohner- und Häuserzahlen sowie der Flächennutzung wurden, sofern nicht anders vermerkt, der Hessischen Gemeindestatistik und dem Werk Das Großherzogthum Hessen von Philipp Alexander Ferdinand Walther entnommen.