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Regesta of the Counts of Ziegenhain
Belehnung Hermann Riedesels mit 12 Gulden aus dem Zoll zu Burg-Gemünden durch die Grafen von Ziegenhain
Regest-Nr. 579
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Darmstadt, B 13 Riedesel, Nr. 135. Document Description: Pergament. Seal: 2 Siegel beschädigt anhängend. Regesta: Becker, Riedesel 2, S. 103f., Nr. 399. - Regestum
- Die Grafen Johann [II.] und Gottfried [IX.] von Ziegenhain (Zcieginhain) und Nidda (Nidde) bekunden, dass sie Hermann [II.] Riedesel (Ryteßel) und seinen Erben für die fDienste, die er ihnen getan hat, mit 12 Rheinischen Gulden aus ihrem Zoll zu Burg-Gemünden (Gemunden an der Straße), jährlich fällig auf Martini, zu Mannlehen belehnen. Die 12 Gulden können mit 120 Gulden abgelöst werden, von denen Hermann dann den Grafen ein gleichwertiges Gut auftragen soll, das er dann als Lehen wiederum empfangen soll. Siegler: die Aussteller. Uff sancten Bartholmes abund sub anno Domini millesimo vigentesimotria.
- References
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Granter
Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried IX.
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Recipient
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Name of Seal's Owner
Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried IX.
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Other Places
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Keywords
Lehnsherren, Grafen als · Mannlehen · Währungen, Rheinische Gulden · Zölle · Gefolgsleute · Gefolge · Entlohnungen · Dienste, Entlohnung für · Belehnungen · Lehnswesen
- Text Basis
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Regestum
Becker, Riedesel 2, UB, S. 103f., Nr. 399.
- Citation
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 579 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/zig/id/579> (Stand: 05.05.2026)


