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Regesta of the Counts of Ziegenhain
Vorläufige Einigung zwischen Graf Gottfried VIII. und Kloster Haina über den Rottzehnten zu Niedergrenzebach
Regest-Nr. 552
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, A II Klöster, Haina, unter o. Datum. Document Description: Pergament. Seal: Siegel fehlt. Regesta: Franz, Haina 2, S. 306f., Nr. 784. - Regestum
- Graf Gottfried [VIII.] von Ziegenhain (Ciginhain) bekundet, dass ihm das Kloster Haina (Heygene) in Hinblick auf die zwischen ihnen bestehende Irrung über den von beiden Seiten beanspruchten Rottzehnten zu Niedergrenzebach (Nyedern Gryntzenbach) 50 gute schwere Gulden für 1 Fuder Wein und 8 Pfund Pfennige Treysaer Währung für 2 Fuder Bier geliehen und bezahlt hat. Bis zur Rückzahlung dieser Summe sollen der Graf und seine Erben keine Forderungen und Ansprüche wegen des Rottzehnten erheben. Zeugen: Johann Küppel (Keppeln), gräflicher Vogt zu Treysa (Treise), und Günter von Bleichenbach (Bleichinbach), Küchenmeister des Grafen. Siegler: der Aussteller. Gebin nach Cristi geburt 1380 jare, uffe den nesen donrstag nach sancti Johans tage, den man nennet decollacio.
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Zeugen
Küppel, Johann, gräflicher Vogt zu Treysa · Bleichenbach, Günter von
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Other Places
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Keywords
Klöster · Irrungen · Rottzehnten · Zehnten · Gulden · Wein · Bier · Hohlmaße, Fuder · Währungen, Treysaer Pfennige · Forderungen · Ansprüche · Vögte · Küchenmeister · Siegler
- Text Basis
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Regestum
Franz, Haina 2, S. 306f., Nr. 784.
- Citation
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 552 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/zig/id/552> (Stand: 05.05.2026)


