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Regesta of the Counts of Ziegenhain
Vereinbarung zwischen Graf Boppo von Eberstein und Graf Gottfried VII. über die Grafschaft Wittgenstein
Regest-Nr. 1514
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Darmstadt, B 1 Urkunden des Großherzoglichen-Hessischen Hauses, Nr. 6. Document Description: Pergament. Seal: Siegel anhängend. - Regestum
- Graf Boppo von Eberstein (Ebirsteyn) und seine Frau Irmgard bekunden, dass sie mit ihrem Teil der Grafschaft Wittgenstein (Wytginsteyn) samt aller Zugehörungen nichts ohne Rat Graf Gottfrieds [VII.] von Ziegenhain (Cyginhain) und seiner Frau Agnes, Verwandte des Grafen Poppo, vornehmen werden. Insbesondere bekundet Graf Boppo in seinen Teil der Grafschaft keinen Amtmann ohne Rat und Wissen Graf Gottfrieds einzusetzen und dass die Burgen der Grafschaft dem Grafen von Ziegenhain und seinen Verbündeten jederzeit offen stehen sollen. Siegler: die Aussteller. Der gegebin ist nach gots geburte drutzenhundirt iar darnach in dem achte und funftzegistin iare an sente Andreas abint des heligin aposteln.
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Further Information
Gräfin Agnes, geb. von Falkenstein.
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Grafschaften · Gräfinnen · Verträge · Amtmänner, Einsetzung von · Schlösser, Öffnung von · Burgen · Burgen, Öffnung von
- Text Basis
- Citation
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1514 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/zig/id/1514> (Stand: 06.05.2026)


