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Regesta of the Landgraves of Hesse
1466 Dezember 13
Ernennung eines Schiedsgerichts für Heinrich III. und Johann von Nassau
Regest-Nr. 9546
- Tradition
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Copies: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170 Urkundenabschriften (18. Jahrhundert). Regesta: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1520 Nr. 5432. - Regestum
- Limburg. - Erzbischof Adolf von Mainz und Graf Philipp von Katzenelnbogen bestimmen als Schiedsleute in den Streitigkeiten zwischen Landgraf Heinrich von Hessen und Graf Johann von Nassau wegen Henne von Trimberg, daß ihnen dieser Fall zur weiteren Entscheidung vorbehalten bleibt, und wegen der Streitigkeiten zwischen Johann von Nassau und Philipp von Bicken, daß zu deren Untersuchung und Schlichtung jede Partei zwei Beauftragte ernennen soll, denen sie für den Fall, daß sie sich nicht einigen, Wenzel von Cleen als Obermann geben, dessen Spruch verbindlich ist.
D. Limpurg in die Lucie a. etc. 66. - References
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Other Persons
Mainz, Erzbischöfe, Adolf II. von Nassau · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Nassau-Wiesbaden-Idstein, Grafen, Johann II. · Trimberg, Henne von · Bicken, Philipp [I.] von · Cleen, Wenzel [II.] von
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Other Places
Limburg · Mainz, Erzbischöfe · Katzenelnbogen, Grafen · Nassau, Grafen
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Keywords
Erzbischöfe · Grafen · Streitigkeiten, Vermitteln in · Schiedsgerichte, Zusammensetzung von · Schlichtungen · Obmänner · Schiedsrichter
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9546 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9546> (Stand: 08.05.2026)

