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Regesta of the Landgraves of Hesse
1336
Zahlungsverpflichtung der Stadt Grebenstein gegenüber Kasseler Bürgern
Regest-Nr. 928
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 97, Bl. 53v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 97, S. 98. - Regestum
- Bürgermeister und Ratsleute zu Grebenstein verpflichten sich, den Kasseler Bürgern Hermann von Mühlhausen und seiner Frau und Johann gen. Platzfuß und seiner Frau für den Landgrafen 5 Mark Geismarer Währung jährlich zu Michaelis zu zahlen. - 1336.
- References
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Other Persons
Mühlhausen, Hermann von, Bürger zu Kassel · Platzfuß, Johann gen., Bürger zu Kassel · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.
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Other Places
Grebenstein, Bürgermeister · Grebenstein, Ratsleute · Kassel, Bürger · Geismar, Währung
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Keywords
Bürgermeister · Räte, städtischer · Ratsleute · Zahlungsverpflichtungen · Währungen, Geismarer
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 928 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/928> (Stand: 26.05.2026)

