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Regesta of the Landgraves of Hesse

1489 Februar 22

Umwandlung von Diensten in Hadamar und Ellar

Regest-Nr. 8293

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, Urk. 2046. Pergament, stark durch Mäusefraß beschädigt, mit zwei angehängten Siegeln, davon 2 fehlt.
Copies: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 171, D 252 (drei Exemplare 16.Jh); Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, II. (zwei Exemplare um 1600).
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] und Graf Johann von Nassau-Diez kommen als Herren der Grafschaft Diez mit den Untertanen der Gerichte Hadamar und Ellar überein, daß sie in Ansehung von Mißernten und mancherlei Dienstlasten gegen Geld genannte Dienste erlassen haben. Der Vertrag kann nach vier Jahren gekündigt werden.
sant Peterstag.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann V.

Other Places

Diez, Grafen · Nassau, Grafen · Hadamar · Ellar

Keywords

Grafen · Mißernten · Abgaben, Befreiung von · Dienste, Umwandlung in Geld · Dienstlasten · Hintersassen · Verträge

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Regestensammlung Wolf

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8293 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8293> (Stand: 04.05.2026)