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Regesta of the Landgraves of Hesse

1494 Februar 13

Konrad Meyer darf nach Gernshim ziehen

Regest-Nr. 6617

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 177, Bl. 121v.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 2275.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. gestattet Konrad Meyer, Frühmesser zu Biebesheim, seine Wohnung in Gernsheim zu haben, und erklärt, daß er nicht verpflichtet ist, die Frühmesse persönlich zu halten (bewonen), jedoch dieselbe mit einem frommen, tauglichen Priester bestellen muß, so daß es deswegen nicht zu Klagen kommt.
Siegel des Ausstellers.
Am donnerstage nach dem sontage Esto Michi a. d. 1494.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Meyer, Konrad, Frühmesser in Biebesheim

Other Places

Biebesheim, Frühmesser · Gernsheim

Keywords

Frühmesser · Wohnungswechsel · Umzüge · Priester, Stellen von Ersatz · Wohnungen · Priester, taugliche

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6617 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6617> (Stand: 15.05.2026)