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Regesta of the Landgraves of Hesse
1494 Februar 13
Konrad Meyer darf nach Gernshim ziehen
Regest-Nr. 6617
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 177, Bl. 121v. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 2275. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. gestattet Konrad Meyer, Frühmesser zu Biebesheim, seine Wohnung in Gernsheim zu haben, und erklärt, daß er nicht verpflichtet ist, die Frühmesse persönlich zu halten (bewonen), jedoch dieselbe mit einem frommen, tauglichen Priester bestellen muß, so daß es deswegen nicht zu Klagen kommt.
Siegel des Ausstellers.
Am donnerstage nach dem sontage Esto Michi a. d. 1494. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Meyer, Konrad, Frühmesser in Biebesheim
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Other Places
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Keywords
Frühmesser · Wohnungswechsel · Umzüge · Priester, Stellen von Ersatz · Wohnungen · Priester, taugliche
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6617 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6617> (Stand: 15.05.2026)

