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Regesta of the Landgraves of Hesse
1418 August 7
Bestrafung Ritter Senands von Buseck, der dem Landgrafen gehuldigt hatte
Regest-Nr. 6045
- Tradition
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Regesta: Regesta Imperii 11 S. 241, Nr. 3403. - Regestum
- [Ettlingen-.] [Kaiser Sigismund] gebietet den Ganerben des Busecker Tales (von Trohe und von Buseck), den Ritter Senand von Buseck, da er gegen den Urteilsspruch des Markgrafen von Baden dennoch dem Landgrafen zu Hessen gehuldigt, nicht mehr als Ganerben anzuerkennen.
- References
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Other Persons
Sigismund, Kaiser · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Buseck, Senand [II.] von · Baden, Markgrafen · Trohe, die von · Buseck, die von
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Other Places
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Keywords
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Regesta Imperii 11
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6045 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6045> (Stand: 04.05.2026)

