Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1527 März 25

Verleihung von Steuerprivilegien an die Stadt Kassel

Regest-Nr. 16631

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Inseriert in Urkunde Landgraf Wilhelms IV. von 1590 Juni 2; Stadtarchiv Kassel, Urkunden, 1943 verbrannt.
Regesta: Brunner, Regesten Stadtarchiv Cassel, S. 94 und 162f.
Regestum
Landgraf Philipp von Hessen verspricht der Stadt Kassel, keine Domherren- noch andere geistliche oder sonst gefreite Behausung in Kassel frei halten zu wollen außer den Höfen der vier Stämme von Adel Boyneburg, Wolf, Berlepsch und Meysenbug, die bei ihrer hergebrachten Freiheit bleiben sollen. Alle übrigen Häuser sollen zu gleicher bürgerlicher Pflicht stehen. Der Landgraf behält sich und seinen Erben Änderungen vor.

Datum Wording

Geben zu Cassell am mondag nach Oculi anno Domini millesimo quingentesimo vicesimo septimo.

Original Text
Wir Philips von Gottes gnaden landgrave zu Hessen, grave zu Catzenelnpogen etc. tun kund hieran offentlich bekennende, das wir unsern lieben getreuen burgermeister und rat alhier zu Cassel umb gemeiner stadt nutz und bestens willen gnediglichen gegonnet und zugelaßen haben, kein tumbhern noch andere geystliche und auch sonst gefreyte behaußung frey zu halten, allein außgescheiden der vier stäme vom adel nemblich Boyneburg, der Wolfe, Berlips und Meysenbug hofe und behausung sollen bey ihrer herprachten freyheit ohnangefochten bleiben, sonst andere alle behaußung was deren in Cassel sein sollen zu gleicher burgerlicher pflicht stehen und soll der burgermeister so jederzeit sein wirdet deßhalben zu bevehlen und zu gewalten haben, doch unß, unsern erben und nachkommen unser oberkeit und gerechtigkeit hirin vorbehalten, daß wir diese verschreibung zu verendern macht haben mögen ohne geverde. Des in urkund haben wir unß mit eigener hand underschrieben und unser secret insiegel hieran tun henken. Geben zu Cassell am mondag nach Oculi anno Domini millesimo quingentesimo vicesimo septimo.

Language of the Original Text

deutsch

References

Place of Issue

Kassel (Stadt Kassel)

Granter

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Recipient

Kassel, Stadt

Name of Seal's Owner

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Other Persons

Boyneburg, die von · Meisenbug, die von · Berlepsch, die von · Wolf, die von

Keywords

Domherren · Bürgermeister · Räte · Steuern, städtische · Privilegien · Höfe, adlige

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Eckhardt, Stadtrechtsquellen Kassel

Original

Eckhardt, Stadtrechtsquellen Kassel

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 16631 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/16631> (Stand: 04.05.2026)