Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1557 März 8

König Ferdinand erlaubt den hessischen Untertanen, ihre Wolle auch im Ausland zu verkaufen

Regest-Nr. 12979

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 105 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 17, Nr. 47⟩.
Document Description: Membran zum Teil beschädigt, die Schrift großenteils verblaßt, aber noch ziemlich lesbar (lt. Findbuch).
Seal: Das Siegel liegt gut erhalten bei (lt. Findbuch).
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 1, S. 138.
Regestum
König Ferdinand erklärt, daß das wegen Ausführung von Wolle aus dem Reich in fremde Lande auf dem Reichstag zu Augsburg 1555 publizierte und auf dem zu Regensburg 1557 erneuerte Generalmandat nicht gegen die Untertanen Landgraf Philipps gerichtet ist. Denselben steht es weiterhin frei, ihre Wolle nach Burgund oder in die Niederlande auszuführen.

Datum Wording

den achten tag Martii (lt. Findbuch).

References

Granter

Ferdinand I., Kaiser

Recipient

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Name of Seal's Owner

Ferdinand I., Kaiser

Other Places

Augsburg (Rgbz. Schwaben/Bayern), Reichstag · Regensburg (Rgbz. Oberpfalz/Bayern), Reichstag · Burgund · Niederlande

Keywords

Wolle, Ausführen von · Erblande, kaiserliche · Privilegien, für Wollhandel · Handel, einschränken von · Könige

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Findbuch zum Samtarchiv 1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 12979 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/12979> (Stand: 30.05.2026)