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Regesta of the Landgraves of Hesse
1557 März 8
König Ferdinand erlaubt den hessischen Untertanen, ihre Wolle auch im Ausland zu verkaufen
Regest-Nr. 12979
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 105 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 17, Nr. 47〉. Document Description: Membran zum Teil beschädigt, die Schrift großenteils verblaßt, aber noch ziemlich lesbar (lt. Findbuch). Seal: Das Siegel liegt gut erhalten bei (lt. Findbuch). Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 1, S. 138. - Regestum
- König Ferdinand erklärt, daß das wegen Ausführung von Wolle aus dem Reich in fremde Lande auf dem Reichstag zu Augsburg 1555 publizierte und auf dem zu Regensburg 1557 erneuerte Generalmandat nicht gegen die Untertanen Landgraf Philipps gerichtet ist. Denselben steht es weiterhin frei, ihre Wolle nach Burgund oder in die Niederlande auszuführen.
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Datum Wording
den achten tag Martii (lt. Findbuch).
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Places
Augsburg (Rgbz. Schwaben/Bayern), Reichstag · Regensburg (Rgbz. Oberpfalz/Bayern), Reichstag · Burgund · Niederlande
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Keywords
Wolle, Ausführen von · Erblande, kaiserliche · Privilegien, für Wollhandel · Handel, einschränken von · Könige
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Findbuch zum Samtarchiv 1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12979 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/12979> (Stand: 30.05.2026)

