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Regesta of the Landgraves of Hesse

1354 Juli 1

Landgraf Heinrich II. verleiht der Freiheit die Rechte der Altstadt in Kassel

Regest-Nr. 10878

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Stadtarchiv Kassel. Pergament, das angehängte große Reitersiegel bis auf den Kopf des Landgrafen und die linke untere Seite wohl erhalten.
Copies: Stadtarchiv Kassel, Copialbuch A IV Nr. 5. Tagesdatum infolge Beschädigung des Papiers fehlt.
Regesta: Brunner, Urkunden des Stadtarchivs zu Cassel.
Regestum
Dinstag nach s. Petirs und S. Pauls tag. Landgraf Heinrich II. von Hessen gibt den Bürgern der Freiheit zu Kassel die gleichen Rechte mit denen der Altstadt an Gericht und sonstigem Recht, ausgenommen deren Innung, indem die Bürger der Freiheit die ihnen verbrieften Innung behalten und gebrauchen sollen. Wollen letztere die Privilegien der Altstadt einsehen, so will der Landgraf ihnen dazu behilflich sein. er will sie auch die nächsten 17 Jahre, von der kommenden Weihnacht an gerechnet, mit keiner Bede beschweren. Was sie binnen der Zeit über verbriefte Abgaben hinaus aufbringen können, das sollen sie an die Befestigung ihrer Stadt wenden. Die bis zum Tage der Ausstellung der Urkunde von den Bürgern der Freiheit gegen den Landgrafen verwirkten Strafen (Brüche) werden erlassen.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Other Places

Kassel, Freiheit · Kassel, Altstadt

Keywords

Rechte, Übertrag von · Innungen · Bürger · Bürgerrechte · Gerichtsrechte · Steuern, Erlaß von · Steuern, Beden · Beden · Privilegien · Stadtbefestigungen · Strafe, Erlaß von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Brunner, Stadtarchiv

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 10878 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10878> (Stand: 04.05.2026)