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Regesta of the Landgraves of Hesse
(150)8 Juni 7
Entscheid der Streitigkeiten zwischen Waldeck und den von Löwenstein
Regest-Nr. 10666
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Waldeck Nr. 6294, Nr. 5 (16. Jahrhundert). Papier. Regesta: Schunder, Die von Loewenstein 2, S. 219 Nr. 553. - Regestum
- Die Kanzlei von Hessen entscheidet im Streit zwischen Graf Heinrich von Waldeck und den Brüdern und Vettern von Löwenstein, die dem Grafen vorgeworfen haben, daß er die Grenzsteine anders als durch Ludwig von Boyneburg (Böneburg) und Otto Hund festgelegt, gesetzt habe, dahingehend, daß Ludwig von Boyneburg und Otto Hund in Monatsfrist im Auftrag des Landgrafen befohlen werden soll, daß sie die Grenzsteine nochmals festlegen und Irrtümer berichtigen.
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Datum Wording
mitwochen noch assumptionis anno etc. 8.
- References
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Recipient
Waldeck-Wildungen, Grafen, Heinrich VIII. · Löwenstein, die von
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Other Persons
Boyneburg, Ludwig von · Hund, Otto [VI.] · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.
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Other Places
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Keywords
Grafen · Kanzleien · Streitigkeiten, Vermitteln in · Grenzstreitigkeiten · Grenzsteine, Festlegen von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
UB Löwenstein
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10666 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10666> (Stand: 31.05.2026)

