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Regesta of the Landgraves of Hesse

(150)8 Juni 7

Entscheid der Streitigkeiten zwischen Waldeck und den von Löwenstein

Regest-Nr. 10666

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Waldeck Nr. 6294, Nr. 5 (16. Jahrhundert). Papier.
Regesta: Schunder, Die von Loewenstein 2, S. 219 Nr. 553.
Regestum
Die Kanzlei von Hessen entscheidet im Streit zwischen Graf Heinrich von Waldeck und den Brüdern und Vettern von Löwenstein, die dem Grafen vorgeworfen haben, daß er die Grenzsteine anders als durch Ludwig von Boyneburg (Böneburg) und Otto Hund festgelegt, gesetzt habe, dahingehend, daß Ludwig von Boyneburg und Otto Hund in Monatsfrist im Auftrag des Landgrafen befohlen werden soll, daß sie die Grenzsteine nochmals festlegen und Irrtümer berichtigen.

Datum Wording

mitwochen noch assumptionis anno etc. 8.

References

Recipient

Waldeck-Wildungen, Grafen, Heinrich VIII. · Löwenstein, die von

Other Persons

Boyneburg, Ludwig von · Hund, Otto [VI.] · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Other Places

Waldeck, Grafen

Keywords

Grafen · Kanzleien · Streitigkeiten, Vermitteln in · Grenzstreitigkeiten · Grenzsteine, Festlegen von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

UB Löwenstein

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 10666 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10666> (Stand: 31.05.2026)