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Regesta of the Landgraves of Hesse
1493 Juli 12
Entscheid im Streit zwischen dem Fraterhaus Löwenbach und Henne Obergerter
Regest-Nr. 10600
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rezeßbuch Landgraf Wilhelms des Jüngeren, Bestand 1, Samtarchiv Nachträge Nr. 39, S. 137. Regesta: Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 2, S. 202 Nr. 414. - Regestum
- Die landgräflichen Räte erklären, nachdem zu drei Ladungen zwar der Pater des Fraterhauses zum Löwenbach in Marburg, nicht aber Henne Obergerter zu Holzhausen auf der Kanzlei erschienen waren, daß die Urkunden, die Pater und Brüder des Fraterhauses von Henne haben, rechtmäßig sind.
Siegler: die Aussteller mit dem landgräflichen Siegel rückwärtig.
Am fritage nach Kiliani a.d. 1493. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Obergerter, Henne, aus Holzhausen
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Other Places
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Keywords
Räte, landgräfliche · Streitigkeiten, rechtlicher Entscheid in · Fraterhäuser · Kanzleien · Urteil, nach Nichterscheinen einer Partei · Pater · Mönche · Urkunden, rechtmäßige
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Eckhardt, Klosterarchive 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10600 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10600> (Stand: 08.05.2026)

