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Hessian Biography

Portrait

Jacob Ludwig Philipp August Franz Hergenhahn
(1804–1874)

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Hergenhahn, Jacob Ludwig Philipp August Franz [ID = 12939]

* 16.4.1804 Usingen, † 29.12.1874 Wiesbaden, evangelisch
Dr. jur. – Jurist, Prokurator, Politiker, Abgeordneter, Landtagspräsident
Biographical Text

Durch burschenschaftliche Verbindungen und enge Kontakte mit Heinrich von Gagern, Itzstein und dessen Hallgartener Kreis, Bassermann, Rotteck und Welcker zählte Hergenhahn breits im Vormärz zu den führenden Vertretern des südwestdeutschen Liberalismus, dessen Forderungen er 1846 auf der Hallgartener Versammlung hervorragend vertrat und 1847 als Mitbegründer der Deutschen Zeitung in Heidelberg und Teilnehmer an der Heppenheimer Versammlung formulierte. Unter seiner Federführung entstand 1848 das Flugblatt mit den Neun Forderungen der Nassauer, das progammatisch die klassischen Märzforderungen aufgriff. Als Ministerpräsident verwirklichte er ein liberales Gesetzgebungsprogramm. Sein Ziel waren umfassende Reformen im Rahmen einer konstitutionellen Monarchie. Als Angehöriger der Casino-Partei mit ihren mehrheitlich erbkaiserlichen Bestrebungen trat Hergenhahn in der Frankfurter Nationalversammlung für eine Lösung der deutschen Frage unter preußischer Führung ein, und zwar auf der Grundlage einer für alle Teilstaaten verbindlichen, von der Nationalversammlung zu verabschiedenden Reichsverfassung. Im Verfassungsausschuß gehörte er zu den Befürwortern eines liberalen Grundrechtskatalogs. Maßgebliche Bedeutung kam Hergenhahn am Zustandekommen einer Kollektivnote zu, in deren Folge 28 Teilstaaten die Frankfurter Reichsverfassung anerkannten. Radikalen republikanischen Forderungen trat er sowohl als Märzminister mit militärischer Unterstützung der Reichsexekution entgegen wie auch als Vorsitzender eines Ausschusses der Nationalversammlung für Untersuchungen gegen Abgeordnete der Linken. Nach der Ablehnung von Krone und Reichsverfassung durch König Wilhelm IV. trat Hergenhahn am 7. Juni 1849 von seinem Amt als nassauischer Ministerpräsident zurück, weil er sich verpflichtet hatte, keiner Änderung der von der Nationalversammlung beschlossenen Reichsverfassung zuzustimmen. (C. Rösner)


Bibliography