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Hessian Biography

Portrait

August Wilhelm Freiherr von Rabe von Pappenheim
(1759–1826)

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Rabe von Pappenheim, August Wilhelm Freiherr von [ID = 2661]

* 5.10.1759 Kassel, † 22.1.1826 Paris, Begräbnisort: Paris Père-Lachaise, evangelisch
Diplomat
Biographical Text

Die altadlige Familie von Pappenheim ist eines Stammes mit den Rabe von Canstein. Nur die männlichen Familienmitglieder führten den Beinamen „Rabe“ bzw. „Raban“. Die Familie führte selbstredend einen Raben im Wappen. Der miles Rave de Papenheim wird 1106 als erster Angehöriger genannt. Die Familie erscheint Ende des 12. Jahrhunderts im Besitz der Erbtruchsessenwürde des Stifts Corvey. Sie gehört zur hessischen Ritterschaft, ihre Vertreter sind auf den hessischen Landtagen vertreten. Seit Anfang des 18. Jahrhunderts führte die Familie ohne kaiserliche Privilegierung den Freiherrnstand. Wilhelm Rabe von Pappenheim erhielt Kassel 30. November 1811 den Königlich Westfälischen Grafenstand, der von der kurfürstlich Hessischen Regierung später nicht anerkannt wird.

August Wilhelm Rabe von Pappenheim wurde nach einer langen, erfolgreichen Karriere als Offizier der wichtigste Diplomat Landgraf Ludwig X./Großherzog Ludwigs I. von Hessen-Darmstadt. Gemeinsam mit Gatzert vertrat er Hessen-Darmstadt auf dem Kongreß von Rastatt, empfahl aber im Gegensatz zu Gatzert eine Verständigung mit Frankreich. Der Landgraf zog während des Kongresses Gatzert ab. Seit Februar 1798 vertrat Pappenheim dann Hessen-Darmstadt dreißig Jahre in Paris, wo er rasch das Vertrauen Talleyrands gewann und so Hessen-Darmstadt eine Zukunft als souveränem Staat sicherte.

Da er – gänzlich anders als Barkhaus – 1805 für die Entschädigungsverhandlungen vom Landgrafen nur mit sehr viel geringeren Wechseln abgefunden wurde, die die Landeskasse nicht einlöste, machte er bei den hohen Aufwendungen in Paris Bankrott und stellte sich zur Disposition. Daher wurde er von 8. September 1805 bis zum Februar 1806 als Gesandter entlassen.1

Sein Sekretär Friedrich Jakob Bast charakterisierte ihn wie folgt: „Er ist kein Aktenmann und bedarf immer eines Gehilfen für gewisse Kleinigkeiten in der Redaktion, sowohl in deutscher als auch in französischer Sprache. Aber er hat einen schnellfassenden Verstand, einen durchdringenden Blick, ein eigenes Urteil über alles und jedes, einen Sinn für Ordnung, der oft in Pedanterie ausartet, und einen Eifer für seinen Herren, den niemand erreicht. Pappenheim genießt in diesem Lande (i.d. Frankreich) sowohl bei dem Gouvernement und den Ministern als auch bei dem corps diplomatique eine ausgezeichnete Achtung. Es ist keiner der deutschen Minister, die ihm darin gleichkommen, auch nicht einer. Seine vielen Erfahrungen und Reisen, seine Welt- und Menschenkenntnis machen ihn zu einem liebenswürdigen Mann in der Gesellschaft, so daß er nirgends deplaziert ist.“2

Nach einer Mitteilung von Lersners, des letzten Nachkommen Pappenheims, sind die persönlichen Papiere und Aufzeichnungen Pappenheims 1945 beim Einmarsch der Amerikaner in Niedererlenbach abhanden gekommen.Vgl. Ebeling, a.a.O., 204.

Lupold von Lehsten


  1. H. Ebebling, a.a.O., 206.
  2. Bast an Schleiermacher, 17.4.1805, Hausarchiv Darmstadt IV, 650, zit. n. Ebeling, a.a.O., 205.

Bibliography
  • Neue deutsche Biographie, Bd. 20, Berlin 2001, S. 53 (Uta Germann)
  • Hanswerner Ebeling, Die hessische Politik in der Rheinbundzeit 1806–1813, in: AGH NF 24, 1952/53, S. 195-261
  • Walter Gunzert, Friedrich Jakob Bast aus Buchsweiler (1789-1806). Ein Hellenist auf politischer Bühne, in: AHG NF 32, 1974, S. 336 f.
  • L. v. Lehsten, Reichstagsgesandte, II, S. 481-486