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Hessian Biography

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Portrait

Simon Bing
(um 1517–1581)

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Bing, Simon [ID = 19784]

* um 1517 Homberg (Efze), † 30.11.1581 Kassel, Begräbnisort: Kassel Brüderkirche, evangelisch
Kammermeister, Rat
Biographical Text

Biogramm bei Gundlach, Dienerbuch

Simon Bing1 aus Homberg i. H., geb. wohl 15172, wurde im ersten Semester 1533 in Marburg immatrikuliert3. Wer sein Vater gewesen ist, hat sich nicht feststellen lassen, doch weiß man, daß seine Mutter Barbara geboren von Geisa4 in zweiter Ehe5 den Schultheißen Hans Geilmann in Homberg geheiratet hat.

Simon Bing war zuerst Kanzleischreiber in Cassel 1534 Februar6 bis 1537 Mai 297. In der Funktion eines Kammersekretärs ist er zuerst nachzuweisen 1537 September 138, Oktober 79, zuletzt 1552 Juli 2110. Während der Gefangenschaft des Landgrafen Philipp zählte er zu den Räten in Cassel, z. B. 1548 Juni 2611, 1550 Mai 2612 heißt er Secretarius und Rat, ebenso 1550 Dezember 1713, 1552 April 26 hessischer Rath und Cammer Secretari14. Er wurde nach der Rückkehr des Landgrafen aus der Gefangenschaft zum Rat in der Kanzlei zu Cassel befördert15 und hörte damit auf, Kammersekretär zu sein. In der Casseler Kanzlei blieb er bis über den Tod Landgraf Philipps hinaus16. 1557 November 1717 zuerst und in den folgenden Jahren bis 1566 heißt er öfter Kammerrat, einmal auch hessischer Hofrat zu Cassel18. Unter Landgraf Wilhelm IV. finden wir ihn von 1567 August 3019 bis 1574 Oktober 26 als Kammermeister, als Hauptmann in Ziegenhain und Rat 1574 September 1920 bis 158021. Er starb am 30. November 1581, alt 64 Jahre22, und wurde am 1. Dezember begraben23. Sein Grabdenkmal befindet sich in der Altstädter (Brüder-) Kirche in Cassel24.

Nach 1542 Februar 125 hatte er sich verheiratet mit Gertrud, Witwe des Kammerdieners Henning v. Scholey, Tochter des Bürgermeisters Ludwig Koch in Cassel26. In zweiter Ehe heiratete Bing 1577 als Sechzigjähriger die siebzehnjährige Tochter Catharina des Kanzlers Scheffer27.


  1. Simon Bing (– so heißt er überall in der Korrespondenz und der Litteratur; er unterschreibt sich aber unverkennbar Binge –) ..., sagt Schädel in den Mitt. d. Oberhess. Gesch.-V. N.F. XI S. 50. Gerade das Gegenteil ist richtig: Bing unterschreibt sich in tausenden von Schriftstücken niemals Binge, sonder unverkennbar Bing, nur in den ersten Jahren seiner amtlichen Tätigkeit auch Bieng. Daß Bing hessischer Kanzler gewesen sei, berichtet Tschackert (Bfw. des Antonius Corvinus S. 103), es ist aber unlogisch, wenn er sich für seine eigene falsche Vorstellung auf eine amtliche Auskunft des Marburger Staatsarchivs beruft.
  2. Leichenpredigt des Lucas Majus.
  3. Marburger Matrikel.
  4. Knetsch in der Hess. Chronik 1915 S. 120.
  5. Und zwar vor 1538 November 30. Siehe Geilmann.
  6. Die Fastnachtsordnung von 1534 ist von seiner Hand (siehe Hofordnungen aus der Zeit Landgraf Wilhelms des Mittleren und Landgraf Philipps Bl. 162-165).
  7. An diesem Tage mundiert er als Schreiber eine umfangreiche Instruktion an Sachsen, deren Konzept von Feige ist. Polit. Archiv, Sachsen.
  8. Polit. Archiv Nr. 1507.
  9. Landgraf Philipp an den Superintendenten Georg Moller in Rotenburg. O. St. S. 5521.
  10. Landgraf Wilhelm fügt zu wissen, daß er seinen Kammersecretarius, Rat und lieben Getreuen Simon Bing Dorlar mit Zubehör befohlen habe, das bisher der zu Landgraf Wilhelms Feinden übergetretene Johann v. Buseck innegehabt hat (Feldlager vor Frankfurt 1552 Juli 21: Polit. Archiv Nr. 1084).
  11. Siehe Bd. 2 Nr. 41.
  12. Polit. Archiv I.
  13. Polit. Archiv Nr. 1011.
  14. Unterschrift in Konzept von Pflügers Hand: Polit. Archiv Nr. 1077.
  15. Zuerst mit Sicherheit nachweisbar 1553 Januar 8.
  16. Z. B. noch 1567 Mai 10. Hofkostregister O. W. S. 104. In seinem Testament vom 6. April 1562 sagt Landgraf Philipp: Simon Binge hat sich bei uns treulich gehalten, auch unsere erleddigung gefordert, darumb sollen sie inen wol halten, dann er inen auch wol zu gebrauchen.
  17. Von Alexander Pflüger so bezeichnet. Polit. Archiv (Frankreich).
  18. Adresse des Hofgerichtssecretarius Lorenz Blanckenheim von 1555 Januar 25.
  19. Kopialbuch 39 Bl. 58. 1567 Oktober 20 wird er hessischer Kammermeister und Amtmann der halben Herrschaft Itter genannt (amtliche waldeckische Adressierung. Waldeckisches Archiv.) Über die Verpfändung des Wilhelmitenklosters in Witzenhausen an Bing 1574 siehe Ledderhose, Kl. Schriften 5, 314 ff. Werraklöster S. 680.
  20. Von Adresse Landgraf Wilhelms (Korresp. mit seinen Räten O. W. S. 225).
  21. Siehe Eitel v. Berlepsch
  22. Siehe Anm. 2.
  23. 1581 1. Decembris ist der ehrnvest Simon Bing, Hessischer Rath und Heuptman, zur Erden bestattet worden (Casseler Altstädter Kirchenbuch). Auf seinen Tod erschien: Christliche Leichenpredigt ... Bey dem Begrebniß des ... Herrn Simon Bingen, weilandt Fürstlichen Hessischen Raths und Dieners, auch gewesenen Cammermeisters zu Cassel, und Hauptman in der Vestung Ziegenhain, gehalten zu Cassel in der alten Stadt, Den ersten Decembris Anno Domini M. D. Lxxxi. Durch Lucam Majum Pfarhern daselbst. Marburg, Druck von Augustin Kolbe, 1582, 4° (Marburger Archivbibliothek XV B 201, Casseler Landesbibliothek Hass. Pers. civ. 4° 27). Gewidmet ist diese Leichenpredigt dem Georg v. Scholley, Fürstl. Hess. Rat, Obersten und Befehlshaber in der Festung Cassel und dem Kanzler Reinhard Scheffer. Seine Gattin ist 1576 Dezember 16 gestorben (Kirchenbuch von Oberaula).
  24. Nach eigener Anschauung. Die Grabinschrift bei Strieder 12, 269.
  25. Testament Henning v. Scholey im Samtarchive.
  26. Siehe H. v. Scholey.
  27. Rommel 5, 647 Anm. Knetsch in der Hess. Chronik S. 122. Siehe über Bing auch Bernhardi ADB II 650.

Bibliography