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Hessian Biography

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Portrait

Konrad Nolde
(belegt 1487–1503)

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Further Information

GND-ID

1398377783

Nolde, Konrad [ID = 21790]

belegt 12.10.1487–28.6.1503
Wardein, Münzmeister
Biographical Text

Biogramm bei Demandt, Personenstaat

Landgräflicher Wardein zu Kassel 1487 Oktober 121, wird als Kasseler Bürger 1503 Juni 28 von Landgraf Wilhelm II. zum Münzmeister bestellt, indem er ihm das Münzen unter genauer Vorschrift über Gewicht und Art der Münzen, die er prägen soll, überträgt. Er soll sich dabei nicht nur auf den geschworenen Wardein und Versucher verlassen, sondern, wenn er die Platten zu einem Werk bereitet hat, diese auf die Kapelle bringen und dort probieren, damit er jederzeit die Gewißheit hat, daß das Werk in seinem Korn bestehen kann. Er soll ferner jederzeit den Wardein und den Versucher hinzuziehen und denselben keine der Platten vorenthalten, sondern alle prüfen lassen, so daß nichts am Korne fehlt. Allerdings will der Landgraf Differenzen von ½–2 Gran (greyn) tolerieren. Der Münzmeister beschwört diese und alle anderen Verpflichtungen bye vermydung unser ungnedigen strafe und pene des feures. Solange Konrad Münzmeister ist, erhält er für seine Person 50 fl. und für den Wardein und Knaben 12 Vt. Korn, 2 Fd. Bier, 1 Kuh, 1 Schwein, 2 Hämmel, 10 Stockfische, 4 Metzen Rübsamen, und für die Gesellen, so oft sie gießen, 1 Flasche Wein; dazu kommt die einmalige jährliche Hofkleidung. Der Wardein erhält 30 fl. und soll wie der Münzmeister von allen städtischen Verpflichtungen frei sein. Dazu genießen er und seine Knechte auf der Münze landgräflichen Geleitschutz, ausgenommen gegen eingestandene Schulden. Geraten der Münzmeister und sein Wardein in Rechtsstreitigkeiten, sollen sie nur vom Landgrafen rechtlich vertreten werden, alles wie Kurfürsten und andere Fürsten ihre Münze gefreit und privilegiert haben2. Am folgenden Tage quittiert der Münzmeister Konrad Nolde dem Wardein Philipp [Hogelin] über 100 fl. Sold für zwei Jahre, da ihm der Landgraf jährlich 50 fl. gibt, gerechnet vom Tage seiner Annahme 1501 Juni 293. 1503 Dezember 2 rechnet der Kammermeister Rudolf von Waiblingen unter Beistand des Kammerschreibers Konrad Scherer und des Einbecker Münzmeisters Konrad Pfannenschmied mit dem Kasseler Münzmeister Konrad N. und dem Münzwardein Philipp Hogelin ab, wobei das vom Münzmeister an den Landgrafen noch abzuliefernde Feinsilber und der vom Wardein noch abzuliefernde Geldbetrag (4062 fl. 9 alb 8½ hIr.) festgestellt werden3.


  1. Siehe Heinrich Stein.
  2. Urkk., Samtarchiv Nachtr. 4, 46. – Kopiar 13 Nr. 129.
  3. Rechn. I, Kassel Münzmeister (21/25 Bel.).
  4. Rechn. I, Kassel Münzmeister (21/25 Bel.).

Bibliography