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Hessian Biography
Further Information
GND-ID
1393993176
Hans [ID = 20455]
- belegt 11.7.1514–2.1518
Büchsenmeister - Biographical Text
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Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Büchsenmeister, der auf Befehl der landgräflichen Amtleute zuerst ein Jahr auf Lichtenberg gedient hat, dann nach Rüsselsheim geschickt worden ist, wo er sich jetzt befindet, bittet 1514 Juli 11, falls man seine Dienste weiter beanspruchen will, um Bezahlung der bisher geleisteten und künftig noch zu leistenden Dienste1. Wird 1518 Februar zum Büchsenmeister auf Lebenszeit bestellt. Sein Dienstjahr soll am 22. Februar beginnen und enden. Dafür erhält er vom Zollschreiber zu St. Goar 16 fl. in Gold, 6 MI. Korn, 4 Ohm Wein, 6 fl. für Fleisch, zweimal Hofkleidung oder 6 fl. dafür, 6 Wagen Holz und einen freien Sitz2.
- Best. 2 V Landesverwaltung: Dienersachen. – Da es sich hier um einen unbestallten Büchsenmeister handelt, kann er nicht mit dem gleichnamigen bestallten Büchsenmeister identisch sein. – 1514 Juni 27 übergibt Meister Hans, Büchsenmeister zu Groß-Umstadt, den verordneten Räten eine Supplik (Küch, Visitation in AHG NF 9, 1913 S. 197). Er dürfte mit Hans Zasarus identisch und der Nachfolger des Veit Grauepeter gewesen sein (Siehe dort). ↑
- Urkk., Samtarchiv Nachtr. 0, 979. – Kopiar 132 Bl. 22v. Hier heißt es in der Überschrift: Hans buchsenmeister von Marburg. Am Rande die Notiz: tot, Im Kopiar folgt unmittelbar darauf die am 1. Januar 1519 erfolgte Bestallung des Claus Breysenitsch, Büchsenmeisters, von Frankfurt. – Die Bezahlung des obigen Büchsenmeisters Hans durch den Zollschreiber von St. Goar legt die Vermutung nahe, daß er Büchsenmeister auf Rheinfels wurde. – (Siehe auch unter Hans Cantzler). ↑
- Bibliography
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- Demandt, Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter. Ein „Staatshandbuch“ Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts, Teil 1, Marburg 1981, S. 294, Nr. 995.
- Küch, Eine Visitation der Obergrafschaft Katzenelnbogen im Jahre 1514, in: Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde NF 9 (1913), S. 145-254
