Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Vertrag zwischen dem Land Hessen und den Evangelischen Landeskirchen, 18. Februar 1960

Der Hessische Landtag stimmt dem Gesetz zum Vertrag des Landes mit den Evangelischen Landeskirchen in Hessen zu. Damit tritt der am 18. Februar 1960 zwischen Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) für das Land Hessen sowie Kirchenpräsident Martin Niemöller (1892–1984; Evangelische Kirche in Hessen und Nassau), Landesbischof Adolf Wüstemann (1901–1966; Evangelische Landeskirche von Kurhessen-Waldeck), Präses Dr. Joachim Beckmann (1901–1987) und Oberkirchenrat Hans Ulrich (Evangelische Kirche im Rheinland) geschlossenen Vertrag in Kraft. Mit dem Staatsvertrag wird das Verhältnis zwischen dem Land und den Evangelischen Landeskirchen grundsätzlich geregelt. Das Land garantiert den beiden evangelischen Landeskirchen die freie Ausübung der evangelischen Lehre und gewährt das Recht zur Selbstverwaltung und zur Erhebung von Kirchensteuern. Der Religionsunterricht wird ordentliches Lehrfach an hessischen Schulen, die als Gemeinschaftsschulen von den Vertragspartnern anerkannt werden.
(OV)

Records
Additional Information
Recommended Citation
„Vertrag zwischen dem Land Hessen und den Evangelischen Landeskirchen, 18. Februar 1960“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/4281> (Stand: 13.8.2024)
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