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Bekanntmachung des Frankfurter Polizeipräsidenten vom 10. November 1918

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Bekanntmachungen des Frankfurter Arbeiter- und Soldatenrats vom 10. November 1918

Bekanntmachungen und Aufrufe des Frankfurter Arbeiter- und Soldatenrats, 10. November 1918

Im Auftrag des Frankfurter Arbeiter- und Soldatenrats gibt der stellvertretende Polizeipräsident Dr. Hugo Sinzheimer (1875–1945) bekannt:

Das Verbot des Nachtverkehrs nach 19.30 Uhr gilt auch für alle Soldaten, soweit sie nicht mit besonderen Ausweisen versehen oder im Dienste unter Führung sind. Alle Soldaten müssen mit militärischen Ausweisen versehen sein, also Ausweisen, die von den bisherigen Kommandostellen ausgestellt wurden, oder Urlaubsscheinen. Soldaten in Uniform ohne Ausweise laufen Gefahr, festgenommen und bestraft zu werden. Als vom Arbeiter- und Soldatenrat ausgestellte Ausweise gelten nur die mit einem Stempel des Arbeiter- und Soldatenrats oder des Polizeipräsidiums. Kinder ohne Begleitung sollen von der Straße fernbleiben.

Ansammlungen vor dem Hotel „Frankfurter Hof“ [dem Sitz des Arbeiter- und Soldatenrats] sind streng verboten. Es ist dortselbst nichts zu sehen, und die dort zu leistende schwere Arbeit wird durch Ansammlungen nur gestört.. Die Stadt Frankfurt, so teilt der stellvertretende Polizeipräsident mit, ist für mehrere Wochen mit Lebensmitteln genügend versehen. Das unsinnige Hamstern gefährde nur die regelmäßige Versorgung der Frankfurter Bevölkerung und werde deshalb streng geahndet. Es sei bei strenger Strafe verboten, Lebensmittel ohne Lebensmittelkarten auszugeben.

Die Sprecher des Exekutiv-Ausschusses des Frankfurter Arbeiter- und Soldatenrats, Groger und Heinrich Hüttmann (1868–1928; USPD/SPD), machen bekannt, dass das städtische Lebensmittelamt mit seinen Dienststellen wie bisher versieht. Banken gehören zu den Instituten des öffentlichen Verkehrs und haben darum am 11. November [an dem in anderen Betrieben die Arbeit ruht], zu öffnen. Stadtrat Dr. Saran ist zur Bereitstellung von Unterkunftsräumen für Soldaten verpflichtet. Im sind in dieser Sache alle Vollmachten übertragen und (auch) die Intendantur und die Garnisonsverwaltung haben seine Anweisungen auszuführen. Unterkünfte sind im Zoologischen Garten, im Palmengarten und in der Kleistschule, Kleiststraße vorhanden.
(OV)

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„Bekanntmachungen und Aufrufe des Frankfurter Arbeiter- und Soldatenrats, 10. November 1918“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/3435> (Stand: 2.8.2020)
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