Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Historical Gazetteer

Main-Taunus-Kreis

Die Bearbeitung der Siedlungen des Main-Taunus-Kreises umfasst die Gebiete des zum 1. Januar 1977 neugegliederten Kreises. Im Zuge dieser Umstrukturierungsmaßnahmen wurden gegenüber dem gleichnamigen Vorgänger Änderungen an den Außengrenzen vorgenommen. Sechs Gemeinden im Westen, Breckenheim, Delkenheim, Medenbach, Naurod und Nordenstadt kamen zur kreisfreien Stadt Wiesbaden, die Gemeinde Niedernhausen wurde in den neugegründeten Rheingau-Taunus-Kreis eingegliedert. Bereits am 1. August 1972 waren aus dem → alten Main-Taunus-Kreis die Gemeinden Glashütten, Reifenberg und Schlossborn in den ebenfalls neugegründeten Hochtaunuskreis umgegliedert worden.

Main-Taunus-Kreis: Karte mit Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen

Kartengrundlage: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG)
Kartenbearbeitung: Melanie Müller-Bering, HLGL

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Der neu gebildete Main-Taunus-Kreis besteht heute aus 9 Städten und 3 Gemeinden. Entspricht das Bearbeitungsgebiet somit dem jetzigen Landkreis, so lässt sich über die → Erweiterte Suche (Auswahlfeld Altkreis) bzw. den obigen Direktlink der Zustand des Jahres 1961 mit dem sogenannten Altkreis Main-Taunus rekonstruieren.



Die naturräumliche Lage des Kreises zwischen Untermain und Taunuskamm ist von großen Höhenunterschieden bestimmt. Mit Ausnahme der drei Städte am Main, Hochheim, Flörsheim und Hattersheim, gehören alle Kreisgemeinden zum Vortaunus. Land- und Forstwirtschaft spielten aufgrund ergiebiger Böden und günstigem Klima ursprünglich eine bedeutende Rolle und sicherten den Wohlstand der Region. Weite Verbreitung besitzen bis heute die für das Kreisgebiet charakteristischen Streuobstwiesen. Die moderne Entwicklung ist naturgemäß auf die großen entstehenden Ballungszentren ausgerichtet, wodurch der Landkreis heute eine großstädtische Prägung mit hoher Bevölkerungsdichte aufweist.

Historisch betrachtet ist der heutige Main-Taunus-Kreis ein uneinheitliches Gebilde, das durch politische Entscheidungen im 19. und 20. Jahrhundert entstanden ist. Dabei konnte nur teilweise an ältere, historisch gewachsene Raumeinheiten angeknüpft werden.

Eine strukturierte Erschließung des Raumes lässt sich bereits im 1 Jh. n. Chr. greifen, als es im Zuge der Ausbauphase der Grenzsicherungsanlage Limes entlang des Taunuskamms zur Anlage zahlreicher Römerkastelle kam, von denen das Steinkastell bei Hofheim im späteren Kreisgebiet das prominenteste darstellt. In den folgenden Jahrhunderten erfolgte jedoch keine konsequente Inbesitznahme des Raumes durch die römische Zivilisation. Ab der Mitte des 4. Jahrhunderts lassen sich in verstärktem Maße alamannische Siedlungsspuren nachweisen. Im Frühmittelalter wurde das Gebiet zum einen von der fränkischen Landnahme, zum andern von der Missionierung durch des neubegründete Mainzer Erzbistums erfasst, das in der Wetterau und am unteren Main Fuß fassen konnte.

Durch Schenkungen ist bereits in karolingischer Zeit Besitz der Klöster Lorsch (Eschborn, Oberliederbach, Schwalbach) und Fulda (Massenheim) nachgewiesen. Dauerhafte herrschaftliche Verankerung gelang seit dem Hochmittelalter vor allem dem Mainzer Erzstift bzw. Kurfürstentum, dem Mainzer Domkapitel, den Grafen von Nassau, den Landgrafen von Hessen sowie den Herrschaften Eppstein und Königstein. Im Spätmittelalter ist das Main-Taunus-Gebiet von territorialen Verschiebungen und durch wiederholte Verpfändungen geprägt. Mit dem Anfall der Herrschaft Eppstein 1581 nach dem Aussterben der Graben von Stolberg-Königstein konnte jedoch in der Folge Kurmainz seine Herrschaft im Taunusgebiet wesentlich erweitern und erlangte ein territoriales Übergewicht, das bis zum Ende des Alten Reiches noch erhöht werden konnte.

Die napoleonische Zeit und die Auflösung des Alten Reiches bedeuteten für das spätere Kreisgebiet einschneidende politische Veränderungen. Der Beitritt zum Rheinbund brachte dem Hause Nassau neben einem neuen Titel auch beträchtliche Gebietszugewinne: Die kurmainzischen Gebiete wurden mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 aufgelöst und dem Fürstentum Nassau-Usingen eingegliedert, das seit 1806 ein gemeinsam mit Nassau-Weilburg regiertes Herzogtum Nassau bildete. Die Ämter Hochheim, Höchst und Königstein, aus denen später der Kreis hervorgehen sollte, blieben noch weitgehend erhalten.

Als Folge der Niederlage im preußisch-österreichischen Kriege 1866, an dem Kurhessen und das Herzogtum Nassau auf Seiten Österreichs teilgenommen hatten, verlor auch Nassau seine Selbstständigkeit. Die zugehörigen Gebiete gelangten als Teile des Regierungsbezirks Wiesbaden in die neugebildeten Provinz Hessen-Nassau unter preußische Staatlichkeit. Kurz darauf wurde am 22.2.1867 der Mainkreis (auch: Landkreis Wiesbaden) aus den bisherigen nassauischen Ämtern Wiesbaden, Hochheim und Höchst sowie dem ehemaligen großhessischen Ortsbezirk Rödelheim gebildet. Das ehemalige Amt Königstein gelangte hingegen an den Obertaunuskreis. Mit der Inkrafttretung der Kreisordnung vom 1.4.1886 wurde aus dem Amt Höchst und Teilen des Amtes Hochheim der Landkreis Höchst neu gebildet. Der Südwesten des Mainkreises fiel an den Landkreis Wiesbaden, der Norden gehörte fortan zum Obertaunuskreis.

Das Bevölkerungswachstum im Rhein-Main-Gebiet und in den Städten Frankfurt und Wiesbaden machte 40 Jahre später eine administrative Neugliederung notwendig. Am 1.4.1928 wurde der Main-Taunus-Kreis aus Resten der Landkreise Höchst und Wiesbaden, aus Teilen des Ober- und Untertaunuskreises sowie des Kreises Usingen und des sogenannten Hilfskreises Königstein (Eppstein, Kelkheim und Schwalbach) gebildet.

Für die Bearbeitung des Main-Taunus-Kreises bot das historische Ortslexikon von Bethke, Main-Taunus-Land eine Grundlage. Herangezogen wurden ferner das ältere Werk von Vogel, Beschreibung sowie die im Rahmen der Vorarbeiten zum Geschichtlichen Atlas von Hessen entstandenen territorialgeschichtlichen und kirchentopographischen Werke von Jost Kloft Territorialgeschichte des Kreises Usingen sowie Gerhard Kleinfeldt und Hans Weirich über Die mittelalterliche Kirchenorganisation im oberhessisch-nassauischen Raum. Neben den einschlägigen Quelleneditionen wurde im Zuge der Materialsammlung in begrenztem Maße auch die archivalische Überlieferung herangezogen.

Großer Wert wurde auf die Erarbeitung der topographischen Ortsbeschreibungen gelegt, die, wo möglich, auf Autopsie beruhen. Die Erfassung von älteren Baudenkmälern sieht das Schema des Ortslexikons nicht vor. Hier genügt der Verweis auf das 2008 von Folkhard Cremer neu aufgelegte Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler (Hessen) von Georg Dehio sowie auf den vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen herausgegebenen Band Kulturdenkmäler in Hessen, Main-Taunus-Kreis. Für die Angaben zum Stichjahr 1787 wurde auf die Arbeit von Walter Wagner über Das Rhein-Main-Gebiet vor 150 Jahren zurückgegriffen, die Verwaltungszugehörigkeiten im 19. Jahrhundert basieren auf der Auswertung von A. J. Weidenbach, Nassauische Territorien unmittelbar vor der französischen Revolution bis 1866, in: Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung 10 (1870), S. 253-360.