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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Hessischer Innenminister verbietet Volksbefragung über Remilitarisierung, 26. April 1951

Der hessische Innenminister Heinrich Zinnkann (1885–1973; SPD) verbietet die Volksbefragung über die Remilitarisierung Hessens. Regierungspräsidenten, Oberbürgermeister und Landräte werden vom Innenminister in einem Schreiben daran erinnert, dass in der Hessischen Verfassung der Landtag und das Volk unmittelbar über Volksbegehren und Volksentscheid die Gesetzgebung ausüben können. Andere Versuche die Gesetzgebung seine daher verfassungswidrig; so auch die Volksbefragung. Daher werden Städte und Kommunen angehalten, Propagandamaterial zu beschlagnahmen und Versammlungen zu dieser Volksbefragung zu verbieten. Gleiches gilt für Organisationen, die sich für die Volksbefragung einsetzen. Eine Einschaltung von Gerichten sei für dieses Vorgehen nicht notwendig.
(MB)

Records
Recommended Citation
„Hessischer Innenminister verbietet Volksbefragung über Remilitarisierung, 26. April 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/3799> (Stand: 13.8.2024)
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