Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Hesse in the 19th and 20th Centuries

Go to hit #
 

Gesetz über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit, 28. Juni 1961

Der Hessische Landtag beschließt das „Gesetz über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit und Erziehungsbeihilfen“. Das Gesetz stellt fest, dass in Hessen an allen öffentlichen Schulen und Hochschulen Unterrichtsgeldfreiheit besteht und Aufnahme- und Studiengebühren nicht erhoben werden. Diese Unterrichtsgeldfreiheit gilt jedoch nur für deutsche Staatsbürger, die ihren Wohnsitz in Hessen haben oder in einem Land, mit dem Gegenseitigkeit in dieser Frage vereinbart ist. Das Gesetz regelt zugleich die Lernmittelfreiheit an öffentlichen Schulen, nach der Schulbücher und Lernmaterial den Schülern vom Land unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Nach den Bestimmungen über Erziehungsbeihilfen gewährt das Land begabten Schülern Erziehungsbeihilfen, sofern ihre soziale Lage oder die ihrer Eltern oder sonstigen Unterhaltspflichtigen es erfordert.
(OV)

Records
Additional Information
Recommended Citation
„Gesetz über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit, 28. Juni 1961“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/4288> (Stand: 13.8.2024)
Events in May 1961 | June 1961 | July 1961
ThuFriSatSunMonTueWedThuFriSatSunMonTueWedThuFriSatSunMonTueWedThuFriSatSunMonTueWedThuFri
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30