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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Einstellung der Sozialisierungsvorhaben durch Abschlussgesetz, 6. Juli 1954
Mit dem hessischen Abschlussgesetz werden die Sozialisierungsvorhaben gemäß Artikel 41 der Landesverfassung eingestellt.
(OV) 
- Records
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 429
- Recommended Citation
- „Einstellung der Sozialisierungsvorhaben durch Abschlussgesetz, 6. Juli 1954“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/1033> (Stand: 13.8.2024)
